Objekt: Markgrafen-Büchlein

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Anhang. 
[. Vereinigung der Fürstentümer Ansbach 
und Bavreuth mit Preussen. 
Die Vereinigung der alten Stammlande mit seinem König- 
viche hegrüsste der preussische König Friedrich Wilhelm IP** 
1756— 97) freudigen Herzens: denn nunmehr hatte Preussen 
uch festen Fuss in Süddeutschland und ziemlichen Einfluss auf 
ie kleineren Fürsten dortselbhst erlangt. Er publizierte die Ueber- 
‚ahme der beiden Fürstentümer Ansbach und Bayrenth durch 
las Datent vom 5. ‚Januar 1792. Am 28, Januar trat er den 
besitz feierlich an Indem sem (CGeheimer Staatsminister Freiherr 
sarl Angust v. Hardenberg als sein Stellvertreter die Huldigung 
ler Stammlande entgegennahm,. Noch im Soumner desselben 
‚Ahres (vam 13.—18, Juli} besuchte der König in Begleitung des 
sronprinzen und eines anschnlichen Gefolges die neuen Dro- 
Unzen, um zu zeigen, wie wert ihm dieselben seien. 
Sein stellverzrefender Minister Hardenberg, der seinen 
Sitz in Ansbach, zeitweise auch in Bayreuth nahm, regierte so 
verständig, dass sich beide Fürstentümer nie so glücklich fühlten 
ls unter dieser neuen Regierung, 
Am 20. Juli 1796 wurde den Beamten eine glimpfliche Be- 
handlung der Unterthanen zur Pflicht gemacht. 
Es wurde Aufrechterhaltung aller Rechte und Privilegien 
zugesichert. 
Doch wurde mit dem Bayreuther Waisenhaus eine Verände- 
rung vorgenommen. Am 9. Mai 1791 erfolgte die Aufhebung 
der Oekonamie des Waisenhauses, Die Kinder wurden von da 
an bei Bürgern und Landleuten untergebracht. 
Die Regierungsgeschäfte wurden wesentlich in der alten 
Weise forteeführt. Acnderungen im Tetztgenanntem Punkte be- 
vannen erst 1795, wo alle bisherigen Behörden anfgehoben und 
Jurch ein aus den vorzüglichsten Juristen und Geschäftsmännern 
les Landes gebildetes Kollegium unter dem Namen Regierung 
setzt wurden.
	        
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