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burg! gelang es, den Siegeszug der katholischen Waffen
bei Beginn des dreissigjährigen Kriegs zur Beeinträchti-
gung der Markgrafen zu benutzen. Bis zum Ende der
markgräflichen Zeit, über anderthalb Jahrhunderte, erhielten
sie sich mit Hilfe des kaiserlichen Hofes im Besitz.
Zu allgemeinerer Bedeutung erheben sich unter den
Zwistigkeiten, welche jene Doktrin des 1ı5. Jahrhunderts
heraufbeschwor, am ehesten noch diejenigen, welche die
Gruppe der Reichsritter betreffen. Albrecht Achilles rollte
die Frage noch nicht eigentlich auf. Sein Kampf gegen
die Städte nötigte ihn gegen die in seinem Fürstentum
gesessenen Ritter zur Nachsicht.? Er verlangte trotz des
Programms „von Eger bis Eichstädt“ nur von den städti-
schen Enklaven, welche in seinem Territorium lagen, die
Anerkennung der. Landeshoheit. Mit seiner Niederlage
gegen Nürnberg war selbst dieses Begehren gescheitert.
Verzichtet auf die Geltendmachung des Achilleischen Pro-
gramms gegen die Ritterschaft hat damit die hohen-
zollernsche Politik in Franken mit nichten: nur dass die
Schwierigkeiten für die Markgrafen infolge der Entwicklung
Deutschlands seit der Reformation sich sehr steigerten.
Die fränkischen Ritter, in ihrem Kerne Nachkommen
der Reichsministerialen und der Dienstmannen derselben,
hatten, als ihr oberster Schutzherr, der deutsche König,
sie im Stiche liess, sich an mächtigere Reichsstände an-
geschlossen, waren durch Auftragung ihrer Besitzungen
an dieselben in ein neues Lehensverhältnis getreten. In
den Rheingegenden sowie in den alten Herzogtümern
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Bauder) d.‘ d. Ansbach 27. März 1792; R. 44 C. 270. — Fron-
müller? 24, 36, 37 f., 101.
1. Hänlein und Kretschmann: Staatsarchiv II, 303 ff,
2. Anfangs’ war er hierzu durchaus nicht geneigt; s. die Ver-
handlungen aus dem Jahre 1448 über einen Herrn von Heideck,
Rösel 240, Reicke 467.