‚4 burg! gelang es, den Siegeszug der katholischen Waffen bei Beginn des dreissigjährigen Kriegs zur Beeinträchti- gung der Markgrafen zu benutzen. Bis zum Ende der markgräflichen Zeit, über anderthalb Jahrhunderte, erhielten sie sich mit Hilfe des kaiserlichen Hofes im Besitz. Zu allgemeinerer Bedeutung erheben sich unter den Zwistigkeiten, welche jene Doktrin des 1ı5. Jahrhunderts heraufbeschwor, am ehesten noch diejenigen, welche die Gruppe der Reichsritter betreffen. Albrecht Achilles rollte die Frage noch nicht eigentlich auf. Sein Kampf gegen die Städte nötigte ihn gegen die in seinem Fürstentum gesessenen Ritter zur Nachsicht.? Er verlangte trotz des Programms „von Eger bis Eichstädt“ nur von den städti- schen Enklaven, welche in seinem Territorium lagen, die Anerkennung der. Landeshoheit. Mit seiner Niederlage gegen Nürnberg war selbst dieses Begehren gescheitert. Verzichtet auf die Geltendmachung des Achilleischen Pro- gramms gegen die Ritterschaft hat damit die hohen- zollernsche Politik in Franken mit nichten: nur dass die Schwierigkeiten für die Markgrafen infolge der Entwicklung Deutschlands seit der Reformation sich sehr steigerten. Die fränkischen Ritter, in ihrem Kerne Nachkommen der Reichsministerialen und der Dienstmannen derselben, hatten, als ihr oberster Schutzherr, der deutsche König, sie im Stiche liess, sich an mächtigere Reichsstände an- geschlossen, waren durch Auftragung ihrer Besitzungen an dieselben in ein neues Lehensverhältnis getreten. In den Rheingegenden sowie in den alten Herzogtümern I Ap: in art nic in de Mn fa NP TR 4 Bauder) d.‘ d. Ansbach 27. März 1792; R. 44 C. 270. — Fron- müller? 24, 36, 37 f., 101. 1. Hänlein und Kretschmann: Staatsarchiv II, 303 ff, 2. Anfangs’ war er hierzu durchaus nicht geneigt; s. die Ver- handlungen aus dem Jahre 1448 über einen Herrn von Heideck, Rösel 240, Reicke 467.