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Franken und Schwaben verdankte der Adel seine Stellung
dem deutschen Könige, in den übrigen deutschen Gebieten
in weit höherem Masse den Landesherrn. Der Unter-
schied von Landesritterschaft und Reichsritterschaft blieb
nicht lediglich formal juristischer Natur; er hielt sich auch
in den Zeiten ergebenster Unterordnung im Bewusstsein
derer lebendig, die ihre Herkunft auf die königliche Gnade
zurückführten. Die stolzen Erinnerungen konnten politisch
folgenreich werden, wenn die Reichsgewalt an sie von
neuem anknüpfte. Dieser. Zeitpunkt trat ein, als im
:6. Jahrhundert Deutschland von religiösen Gegensätzen
iurchtobt wurde,
Die Reichsritterschaft hatte im 14. und 15. Jahrhundert
in dem grossen Ringen zwischen Städten und. Fürsten die
Partei der letzteren ergriffen. Die Sachlage änderte sich,
als das Uebergewicht der Sieger sich auch dessen Mit-
kämpfern fühlbar machte. Gegen Ende des ı5. Jahr-
hunderts stellte der Regierungsantritt Maximilians Reformen
in Aussicht, welche die Reichsritterschaft noch weiter als
bisher zu Landsassen herabzudrücken schienen. Um sich
zegen solche Zumutungen zu schützen, war ein einheit-
liches Auftreten aller Beteiligten geraten. So versammelte
sich 1494 an St. Peters Kettenfeiertag (1. August) die
fränkische Reichsritterschaft. Die Beschlüsse, welche man
jamals fasste,1 weisen nur auf das Bestreben hin, Zwiespalt
innerhalb der Ritterschaft zu vermeiden. Als die Reichs-
reform kurz darauf wirklich in Gang kam, blieb auch die
fränkische Reichsritterschaft nicht auf halben Wege
stehen. Hatte sie sich 1494 mit der der bisherigen Uebung
allerdings auch schon zuwiderlaufenden Vereinbarung be-
genügt, dass ihre Mitglieder bei Uneinigkeit untereinander
1. Lang a. a. O. I. — 103, C. Höfler im Archiv für österreichische
Geschichte XI, (1853) 186; H. Ullmann: Kaiser Maximilian I, II
(1891), 592.