Volltext: Preussens Politik in Ansbach-Bayreuth

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Franken und Schwaben verdankte der Adel seine Stellung 
dem deutschen Könige, in den übrigen deutschen Gebieten 
in weit höherem Masse den Landesherrn. Der Unter- 
schied von Landesritterschaft und Reichsritterschaft blieb 
nicht lediglich formal juristischer Natur; er hielt sich auch 
in den Zeiten ergebenster Unterordnung im Bewusstsein 
derer lebendig, die ihre Herkunft auf die königliche Gnade 
zurückführten. Die stolzen Erinnerungen konnten politisch 
folgenreich werden, wenn die Reichsgewalt an sie von 
neuem anknüpfte. Dieser. Zeitpunkt trat ein, als im 
:6. Jahrhundert Deutschland von religiösen Gegensätzen 
iurchtobt wurde, 
Die Reichsritterschaft hatte im 14. und 15. Jahrhundert 
in dem grossen Ringen zwischen Städten und. Fürsten die 
Partei der letzteren ergriffen. Die Sachlage änderte sich, 
als das Uebergewicht der Sieger sich auch dessen Mit- 
kämpfern fühlbar machte. Gegen Ende des ı5. Jahr- 
hunderts stellte der Regierungsantritt Maximilians Reformen 
in Aussicht, welche die Reichsritterschaft noch weiter als 
bisher zu Landsassen herabzudrücken schienen. Um sich 
zegen solche Zumutungen zu schützen, war ein einheit- 
liches Auftreten aller Beteiligten geraten. So versammelte 
sich 1494 an St. Peters Kettenfeiertag (1. August) die 
fränkische Reichsritterschaft. Die Beschlüsse, welche man 
jamals fasste,1 weisen nur auf das Bestreben hin, Zwiespalt 
innerhalb der Ritterschaft zu vermeiden. Als die Reichs- 
reform kurz darauf wirklich in Gang kam, blieb auch die 
fränkische Reichsritterschaft nicht auf halben Wege 
stehen. Hatte sie sich 1494 mit der der bisherigen Uebung 
allerdings auch schon zuwiderlaufenden Vereinbarung be- 
genügt, dass ihre Mitglieder bei Uneinigkeit untereinander 
1. Lang a. a. O. I. — 103, C. Höfler im Archiv für österreichische 
Geschichte XI, (1853) 186; H. Ullmann: Kaiser Maximilian I, II 
(1891), 592.
	        
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