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Gesundheitswesen und Jugenoͤpflege.
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em —— eweius tätig werden, die allgemeine Dienstaufsicht der beim
—, neu gebildeten besonderen Geschäftsabteilung für Familien⸗
rorr e esondere auch für eine einheitliche Weiterentwicklung der
Familienfürsorge und die Fortbildung ihrer Organe Sorge tragen.
Im Seschaftesnhr fanden 4Bezirksfürsorgekonferenzen statt, bei denen Einzelfragen aus
verschiedenen Fürsorgegebieten, altuelle Schwierigkeiten in der Durchführung der Fürsorge
usw. besprochen wurden. Da diese Konferenzen, an denen alle Familienfürsorgerinnen und
meist auch noch die Teiter der beteiligten Zentralstellen teilnehmen, nur in längeren Zeit—
abständen einberufen werden können, eine engere Führung zwischen der Leitung und den
dezentralisiert arbeitenden Familienfürsorgerinnen aber nötig ist, so wurde bei jedem Kreis—
amt eine von den dort tätigen Fürsorgerinnen gewählte sogenannte Vertrauensfrau
aufgestellt, deren Aufgabe es ist, als Verbindungsglied zwischen Zentrale und Außenorganen
zu wirken, die Leitung über Schwierigkeiten in der Arbeit, Wünsche und Anregungen aus
dem Kreis der Fürsorgerinnen auf dem Taufenden zu halten, allgemeine Angelegenheiten der
Familienfürsorge, wie 3. B. die vorerwähnte neue Statistik, zu besprechen, sowie auch An⸗—
ordnungen der Leitung und der anderen Zentralstellen den Kolleginnen zu übermitteln. Außer
den Besprechungen mit den „Vertrauensfrauen“ wurden auch Besprechungen auf den einzelnen
Kreisämtern veranstaltet, an denen sich außer den dort tätigen Fürsorgerinnen regelmäßig
auch der zuständige Kreisamtsleiter beteiligte. Diese Konferenzen in kleineren Kreisen haben
sich als zweckmäßig erwiesen und sollen beibehalten werden.
Der systematischen Fortbildung der Fürsorgerinnen diente ein vom leitenden Arzt der
Säuglings⸗ und Kleinkinderfürsorge in den Monaten Januar bis März 1926 ourchgeführter
Tehrgang über Säuglingspflege, sowie ein im März 1926 begonnener allgemeiner Fortbildungs⸗
kurs, der zunächst in einem Vorkurs insbesondere Fragen des Jugend⸗ und Fürsorgerechts
behandelte und dem später noch ein zusammenhängender Hauptkurs folgen soll, bei dem
pädagogische und sozialpolitische Probleme erörtert werden sollen.
Die Vereinbarung mit der Stadt München aus dem Jahre 1922 über die Beteiligung
an ihrer Sozialen Frauenschule wurde erneuert.
Es wurden im Berichtsjahr im ganzen 9 Praktikantinnen beschäftigt, davon 6 in der
Familienfürsorge selbst.
Im Jahre 1925 wurden vom Stadtrat Taufbahngrunosätze erlassen, wonach Familien⸗
fürsorgerinnen, — Bezirksfürsorgerinnen und Fürsorgerinnen (früher „Helferinnen“) —, die als
Wohlfahrtspflegerinnen staatlich anerkannt sind, nach bestimmter Dienstzeit aufrücken sollen. Da
Bestimmungen über die staatliche Anerkennung damals in Bayern noch fehlten, stellte der
Stadtrat Richtlinien auf, nach denen die Fürsorgerinnen bei Erfüllung gewisser Voraus⸗
setzungen staatlich anerkannten Wohlfahrtspflegerinnen gleich zu erachten waren. Diese Richt—⸗
inien sind durch den inzwischen erfolgten Erlaß ministerieller Bestimmungen über die staat—
liche Anerkennung wieder entbehrlich geworden.
Die Zahl der Familienfürsorgerinnen reichte gegenüber der vermehrten Arbeit
aicht aus. Das zeigte sich besonders deutlich, wenn Fürsorgerinnen oder Schulschwestern —
deren Arbeit ist bei Bedarf von den Fürsorgerinnen zu übernehmen, — erkrankten oder wenn
Personalwechsel eintrat und einzelne Stellen vorübergehend unbesetzt waren. Die Arbeit in
der Fürsorge duldet regelmäßig keinen Aufschub. Eine Fürsorgerin kann daher eine Kollegin
wohl ein paar Tage, nicht aber auf längere Zeit ersetzen, ohne daß die Fürsorge — und die
Fürsorgerin — Schaden nimmt. Im Sommer 1925 wurden daher vom Stadtrat 3 Stellen
für sogenannte „fliegende Helferinnen“ geschaffen, die bald hier, bald dort einspringen sollen.
Die hiervon erhoffte Entlastung ist allerdings bisher noch nicht recht fühlbar geworden. Die
„fliegenden Helferinnen“ wurden nämlich meist für langfristige Vertretungen beansprucht.
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