Full text: Verwaltungsbericht der Stadt Nürnberg für das Jahr 1925/26 (1. April 1925 bis 31. März 1926) (1925/26 (1926))

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Gesundheitswesen und Jugenoͤpflege. 
der Inflationszeit erbaute Baracke im Hofe des Lehrlingsheimes, die für die männlichen 
Jugendwanderer bestimmt ist, anfangs jedoch teilweise auch noch anderen Zwecken diente, war 
äußerst primitiv eingerichtet. Nun ist sie in neuem Gewand entstanden. Die Inneneinrich— 
tung ist teils nur verbessert, zum großen Teil aber vollkommen erneuert, die Wände sind 
farbig behandelt und mit Bildern geschmückt, Gardinen schmücken die Fenster. Besonders 
freundlich ist die Ausstattung des Cagesraumes. Die Zahl der Betten beträgt nun 86. 
Auch die Mädchenherberge, die sich im Untergeschoß des Lehrlingsheimes befindet, 
wurde verbessert, die Zahl der Betten auch hier vermehrt von 30 auf 40. Die Zahl der 
Betten, die in der ganzen Jugendherberge zur Verfügung stehen, beträgt nun 1260. Mit 
Hinzunahme behelfsmöglicher Einrichtungen ist es möglich, zugleich bis zu 200 Jugenoliche 
zu beherbergen. Die Zahl der Übernachtungen betrug im Berichtssahr 44608. 
13. Familienfürsorge. 
Allgemeines. Die Tätigkeit der Familienfürsorge bewegte sich im abgelaufenen Jahre 
im großen und ganzen in gewohnten Bahnen. Die wirtschaftliche Fürsorge nahm dabei einen 
verhältnismäßig breiten Raum ein. Es mußten einzelne neue Aufgaben ausschließlich wirt⸗ 
schaftsfürsorgerischer Natur, wie 3. B. die Bearbeitung von Vorzugsrentensachen, übernommen 
werden. Darüber kamen andere Gebiete, — Säuglingsfürsorge, Jugendfürsorge — zeitweise 
etwas ins Hintertreffen. In der neuen Dienstanweisung wurde betont, daß der Schwerpunkt 
der Familienfürsorge, — man könnte auch sagen: ihr Ausgangspunkt — auf dem Gebiet der 
Sesundheits⸗ und Erziehungsfürsorge liegt und Aufgaben wirtschaftsfürsorgerischer Art in 
der Regel nur dann einzubeziehen sind, wenn die Fürsorgerin auch aus einem der anderen 
Gesichtspunkte in der einzelnen Familie tätig wirod. Eine noch stärkere Beteiligung der 
Familienfürsorge an Aufgaben wirtschaftsfürsorgerischer Art wäre, so wünschenswert sie auch 
sonst erscheinen mag, aus praktischen Gründen zur Zeit untunlich. Neue Aufgaben erwuchsen 
der Familienfürsorge übrigens auch auf dem Gebiet des Gemeindewaisenrats. Hier obliegt 
den Familienfürsorgerinnen nunmehr die Behandlung der Fälle, mit denen sie bereits aus 
anderem Anlaß befaßt sind, ferner meist auch die Verteilung der übrigen Sachen auf die in 
ihrem Bezirk tätigen ehrenamtlichen Waisenräte. 
Eine Anzahl von Familienfürsorgerinnen hat seit längerer Zeit schon aus freiem Antrieb 
Spielkreise, Jugendbüchereien, Mütterabende usw. eingerichtet und geleitet. Die Mittel hierfür 
waren von den betreffenden Fürsorgerinnen selbst aufgebracht worden. Im Geschäftsjahr hat 
der Stadtrat erstmalig einen Betrag zur Verfügung gestellt, um solche Veranstaltungen der 
Familienfürsorge im weiteren Sinne“ anzuregen und zu fördern. Dem gleichen Zweck diente 
ein schon zuvor vom Stadtamt für Leibesübungen veranstalteter Kursus zur Einführung in 
Jugendspiele, an dem sich die Fürsorgerinnen zahlreich beteiligten. 
Genaue oder auch nur annähernd genaue Zahlen über Art und Umfang der Familien⸗ 
fürsorge können leider immer noch nicht beigebracht werden. Die Vorarbeiten für die Statistik 
kamen erst Ende des Geschäftsjahres zum Abschluß. Inzwischen ist eine einheitliche Familien— 
fürsorge-Kartei eingeführt worden, die der Statistik als Grundlage dienen soll, so daß im 
nächsten Jahre endlich nähere Zahlenangaben möglich sein werden. 
Die zu Beginn des Jahres 1924 aufgestellten vorläufigen Richtlinien für Tätigkeit der 
Familienfürsorge (Bezirksfürsorge) hatten sich zwar im allgemeinen bewährt, waren aber doch 
verschiedentlich durch die Entwicklung überholt. Der Stadtrat erließ daher zu Ende des 
Geschäftsjahrs eine „Dienstanweisung für die Familienfürsorgerinnen der Stadt 
Aürnberg“, die sich an jene älteren „Richtlinien“ anlehnt, die Aufgaben der Familien⸗ 
fürsorge und der Familienfürsorgerin aber eingehender umschreibt, auch deren dienstliche 
Fingliederung näher regelt. Die Fachaufsicht über die Familienfürsorgerinnen obliegt danach
	        
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