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Verwaltungsbericht der Stadt Nürnberg für das Jahr 1925/26 (1. April 1925 bis 31. März 1926) (1925/26 (1926))

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Bibliographic data

fullscreen: Verwaltungsbericht der Stadt Nürnberg für das Jahr 1925/26 (1. April 1925 bis 31. März 1926) (1925/26 (1926))

Multivolume work

Persistent identifier:
03027477
Title:
Verwaltungsbericht der Stadt Nürnberg
Document type:
Multivolume work
Collection:
Norica
Publication year:
1908
Copyright:
Stadtbibliothek im Bildungscampus Nürnberg
Language:
German
Anmerkung:
In Fraktur

Volume

Persistent identifier:
06254530
URN:
urn:nbn:de:bvb:75-20230420085838
Title:
Verwaltungsbericht der Stadt Nürnberg für das Jahr 1925/26 (1. April 1925 bis 31. März 1926)
Shelfmark:
Amb. 4. 637(1925/26)
Volume count:
1925/26 (1926)
Document type:
Volume
Collection:
Norica
Publication year:
1926
Scope:
271 S.
Copyright:
Stadtbibliothek im Bildungscampus Nürnberg
Language:
German
Anmerkung:
In Fraktur

Chapter

Title:
IX. Gesundheitswesen und Jugendpflege.
Document type:
Multivolume work
Structure type:
Chapter
Collection:
Norica

Chapter

Title:
13. Familienfürsorge.
Document type:
Multivolume work
Structure type:
Chapter
Collection:
Norica

Contents

Table of contents

  • Verwaltungsbericht der Stadt Nürnberg
  • Verwaltungsbericht der Stadt Nürnberg für das Jahr 1925/26 (1. April 1925 bis 31. März 1926) (1925/26 (1926))
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  • Schmutztitel
  • Title page
  • Vorwort.
  • Inhaltsverzeichnis.
  • I. Denkwürdige Vorfälle.
  • II. Stadtgebiet und Bevölkerung.
  • III. Gemeindevertretung u. -Verwaltung.
  • IV. Polizeiwesen.
  • V. Bau- und Grundstückswesen.
  • VI. Städtische Betriebe.
  • VII. Allgemeine wirtschaftliche und soziale Fürsorge.
  • VII. Besondere soziale Fürsorge und Wohlfahrtspflege.
  • IX. Gesundheitswesen und Jugendpflege.
  • 1. Städtisches Gesundheitsamt.
  • 2. Städtisches Veterinäramt.
  • 3. Städtischer Schlacht- und Viehhof.
  • 4. Städtische Untersuchungsanstalt für Nahrungs- und Genußmittel.
  • 5. Stadtamt für Leibesübungen.
  • 6. Städtische Desinfektionsanstalt.
  • 7. Städtische Grubenentleerung.
  • 8. Straßenreinigung und Kehrichtabfuhr.
  • 9. Heilstätte Engelthal.
  • 10. Städtisches Krankenhaus.
  • 11. Bestattungswesen.
  • 12. Jugendwohlfahrtspflege.
  • 13. Familienfürsorge.
  • 14. Nürnberger Kinderhilfe E.V.
  • X. Schulwesen. Kunst und Wissenschaft.
  • XI. Finanzwesen.
  • Nachtrag zu Abschnitt V "Bau- und Grundstückswesen".
  • Schlagwortverzeichnis.
  • Paste down
  • Back cover
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Gesundheitswesen und Jugenoͤpflege. 
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em —— eweius tätig werden, die allgemeine Dienstaufsicht der beim 
—, neu gebildeten besonderen Geschäftsabteilung für Familien⸗ 
rorr e esondere auch für eine einheitliche Weiterentwicklung der 
Familienfürsorge und die Fortbildung ihrer Organe Sorge tragen. 
Im Seschaftesnhr fanden 4Bezirksfürsorgekonferenzen statt, bei denen Einzelfragen aus 
verschiedenen Fürsorgegebieten, altuelle Schwierigkeiten in der Durchführung der Fürsorge 
usw. besprochen wurden. Da diese Konferenzen, an denen alle Familienfürsorgerinnen und 
meist auch noch die Teiter der beteiligten Zentralstellen teilnehmen, nur in längeren Zeit— 
abständen einberufen werden können, eine engere Führung zwischen der Leitung und den 
dezentralisiert arbeitenden Familienfürsorgerinnen aber nötig ist, so wurde bei jedem Kreis— 
amt eine von den dort tätigen Fürsorgerinnen gewählte sogenannte Vertrauensfrau 
aufgestellt, deren Aufgabe es ist, als Verbindungsglied zwischen Zentrale und Außenorganen 
zu wirken, die Leitung über Schwierigkeiten in der Arbeit, Wünsche und Anregungen aus 
dem Kreis der Fürsorgerinnen auf dem Taufenden zu halten, allgemeine Angelegenheiten der 
Familienfürsorge, wie 3. B. die vorerwähnte neue Statistik, zu besprechen, sowie auch An⸗— 
ordnungen der Leitung und der anderen Zentralstellen den Kolleginnen zu übermitteln. Außer 
den Besprechungen mit den „Vertrauensfrauen“ wurden auch Besprechungen auf den einzelnen 
Kreisämtern veranstaltet, an denen sich außer den dort tätigen Fürsorgerinnen regelmäßig 
auch der zuständige Kreisamtsleiter beteiligte. Diese Konferenzen in kleineren Kreisen haben 
sich als zweckmäßig erwiesen und sollen beibehalten werden. 
Der systematischen Fortbildung der Fürsorgerinnen diente ein vom leitenden Arzt der 
Säuglings⸗ und Kleinkinderfürsorge in den Monaten Januar bis März 1926 ourchgeführter 
Tehrgang über Säuglingspflege, sowie ein im März 1926 begonnener allgemeiner Fortbildungs⸗ 
kurs, der zunächst in einem Vorkurs insbesondere Fragen des Jugend⸗ und Fürsorgerechts 
behandelte und dem später noch ein zusammenhängender Hauptkurs folgen soll, bei dem 
pädagogische und sozialpolitische Probleme erörtert werden sollen. 
Die Vereinbarung mit der Stadt München aus dem Jahre 1922 über die Beteiligung 
an ihrer Sozialen Frauenschule wurde erneuert. 
Es wurden im Berichtsjahr im ganzen 9 Praktikantinnen beschäftigt, davon 6 in der 
Familienfürsorge selbst. 
Im Jahre 1925 wurden vom Stadtrat Taufbahngrunosätze erlassen, wonach Familien⸗ 
fürsorgerinnen, — Bezirksfürsorgerinnen und Fürsorgerinnen (früher „Helferinnen“) —, die als 
Wohlfahrtspflegerinnen staatlich anerkannt sind, nach bestimmter Dienstzeit aufrücken sollen. Da 
Bestimmungen über die staatliche Anerkennung damals in Bayern noch fehlten, stellte der 
Stadtrat Richtlinien auf, nach denen die Fürsorgerinnen bei Erfüllung gewisser Voraus⸗ 
setzungen staatlich anerkannten Wohlfahrtspflegerinnen gleich zu erachten waren. Diese Richt—⸗ 
inien sind durch den inzwischen erfolgten Erlaß ministerieller Bestimmungen über die staat— 
liche Anerkennung wieder entbehrlich geworden. 
Die Zahl der Familienfürsorgerinnen reichte gegenüber der vermehrten Arbeit 
aicht aus. Das zeigte sich besonders deutlich, wenn Fürsorgerinnen oder Schulschwestern — 
deren Arbeit ist bei Bedarf von den Fürsorgerinnen zu übernehmen, — erkrankten oder wenn 
Personalwechsel eintrat und einzelne Stellen vorübergehend unbesetzt waren. Die Arbeit in 
der Fürsorge duldet regelmäßig keinen Aufschub. Eine Fürsorgerin kann daher eine Kollegin 
wohl ein paar Tage, nicht aber auf längere Zeit ersetzen, ohne daß die Fürsorge — und die 
Fürsorgerin — Schaden nimmt. Im Sommer 1925 wurden daher vom Stadtrat 3 Stellen 
für sogenannte „fliegende Helferinnen“ geschaffen, die bald hier, bald dort einspringen sollen. 
Die hiervon erhoffte Entlastung ist allerdings bisher noch nicht recht fühlbar geworden. Die 
„fliegenden Helferinnen“ wurden nämlich meist für langfristige Vertretungen beansprucht. 
d
	        

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