Volltext: Die Nürnbergische wohl unterwiesene Koechin welche so wohl an Fleisch- als Fast-Tägen, zu geschickter Bereitung wohlschmeckender Speisen deutliche Anweisung giebt (Zweyter Theil)

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und Ruͤchlein. 325 
Waͤrme, noch ein klein wenig stehen bis sie gegan⸗ 
gen sind; indessen mache Schmalz in einer Pfan⸗ 
nen heiß, lege die Kuͤchlein aber nicht gar zu heiß/ 
hinein, und zwar also, daß das obere harte Ort, un⸗ 
ter sich in dem Schmalz zu liegen konime. Wenn 
nun das Kuͤchlein zu schwimmen beginnet, so fange 
an aufzugießen, und backe sie dann fein langsam 
in einer rechten und gleichen Hitze. 
Heffen⸗Kuͤchlein, auf andere Weise. 
Nehmet zu zwey Maas schoͤnen Mehls eine 
halbe Maas Milchram, oder auch, naͤch Belieben, 
an dessen statt, einen suͤßen Rahm oder Kern, 
jedoch etwas weniger, dann der Rahm oder Kern 
netzet beßer als der Milchram;' zu diesem nehmet 
auch den achten Theil von einer.“ Maas Heffen, 
ruͤhret es untereinander, salzet sie, und thut einen 
oder zwen Loͤffel voll schoͤn gestoßenen Zucker dar— 
an. Machet hernach den Teig an, jedoch nicht 
zu stark, ruͤhret oder klopffet ihn nicht, waͤlchert 
ihn aus, und machet Kuͤchlein daraus, nach Ver⸗ 
langen, leget sie auf ein Bret,setzet solches zum 
Ofen, laßet selbige ein wenig gehen, und backet sie, 
wie vor gedacht. NB. Man darf aber weder 
Eyer noch Schmalz an diesen Teig thun. — 
Heffen⸗Kuͤchlein wieder anderst. 
Zerlaßet ein halb Pfund Butter, aber nicht 
zu heiß; alsdann sechs große oder acht kleine Eyer, 
samt einem Viertel Maas Heffen, und dren Loͤffel 
X4 voll
	        
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