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genommen wird. Da hört man nur den Geldbeutel der Herren
Atktionäre sprechen, niemals ist von den seit Jahren schmählich mit
Füßen getretenen Verkehrsinteressen des Publikums die Rede.
Hanze große und reichbevölkerte Stadtteile sind für den Straßen—
hahnverkehr heute noch nnerreichbar. Wir behaupten, es fehlt
heim juristischen Magistratsreferat in Straßenbahnfragen am
wünschenswerten Verständnis und Mitgefühl für die dringenden
Lerkehrsinteressen des Publikums, denn sonst hätten schon die
früheren Verhandlungen mit verschiedenen Unternehmergesell—
schaften nicht so gar kläglich im Sande verlaufen können. Wenn
nan von Anderen Dinge verlangt, die Niemand zu erfüllen ver—
nag, so ist dies eben auch ein Beweis eines Mangels an Ver—
ständnis für die dringenden Verkehrsbedürfnisse des Publikums,
ind kein juristischer Ruhm.
Artikel V.
Umsteigeverkehr zwischen dem alten und neuen Netz. —
die für Nürnberg passende radial-transversal kombinierte
zᷣtraßenbahn⸗Betriebsart. — Situation und grundlegende
Gesichtspunkte für Projektierung eines neuen Netzes.
Unsere früheren Ausführungen enthalten genug Anhalts—
bunkte dafür, wie gering die Drohung der Straßenbahngesell—
schaft wegen Verweigerung der Anerkennung von Umsteige—
billeten einzuschätzen ist. In Wirklichkeit wird später, wenn
das neue Netz oder ein Teil desselben erst da ist, diese Drohung
in ein „Nichts“ zerfließen, und es wird die Straßenbahngesell—
schaft seinerzeit vielleicht recht froh darum sein, wenn sie wegen
ihrer heutigen unüberlegten Drohung von Niemandem beim
Worte genommen wird, weil es den Ast absägen hieße, auf dem
sie selber sitzt. Dieser Drohung wegen die Flinte ins Korn zu
werfen und seitens der Stadt die Aufstellung des Programms
eines neuen Netzes zu unterlassen, bezw. das neue Netz allein vom
borherigen Ankauf des bestehenden Straßenbahninsktuts ab—
hängig machen zu wollen, wäre ein geradezu unverzeihlichert
Fehler.
Was kann denn für die anfänglichen Betriebsmonate der
tädtischen Regiebahn schlimmsten Falles zu befürchten sein? Doch
nicht mehr, als daß man für den Fall, wo mit der Benützung
des alten oder neuen Netzos zur Erreichung eines bestimmten
Zieles allein nicht auszukommen ist, zwei Mal 10 Pfennige Fahr—
geld zu entrichten haben wird. Das größte Unglück wäre dies