hßenbahnnetzes den städtischen Kollegien in Vorlage brachte und
8 dem Herrn Vorstande des Gemeindekollegiums überließ, ein
Programm des neuen Netzes auszuarbeiten und in Vorlage zu
——
Und deshalb erfüllt es uns mit banger Sorge, daß auch der
neue Straßenbahningenieur unter diese Verhältnisse gestellt wer—
den soll, die ihm die Entfaltung seiner Fähigkeiten erschweren.
Soll derselbe vielleicht mit der Straßenbahndirektion fraterni—
sieren, um deren passiven Widerstand gegen seine Maßnahmen
zu besiegen, oder soll er sein Heil beim juristischen Magistrats—
referat suchen, wenn ihm nichts nach Wunsch gelingen will? Wir
dächten denn doch, daß bei der Wichtigkeit des Straßenbahn—
wesens für unsere Stadt und bei der großen Sehnsucht, mit
velcher große Stadtteile und Vororte dem neuen Netze entgegen—
sehen, die Sache von etwas höheren Gesichtspunkten aus betrachtet
und weniger nach bureakratischen Gepflogenheiten beurteilt wer—
den sollte, wie es bei juristischen Referaten leider nicht anders
sein kann.
Es ist ja ganz schön und gut, wenn man im Rathanse vor—
sichtig zu Werke geht und nichts überhudeln will, aber gar zu
poiddig sollte man die Sache doch auch nicht betreiben. Die
Unternehmer aus Bremen haben 1881,/82 in eineinhalb Jahren
20 Kilometer Bahn gebaut und in Betrieb gesetzt und heute nach
20 Jahren thut man hier, als ob man einen Eiertanz aufführen
müßte, wenn man mit neuen drängenden Straßenbahnlinien
endlich den Anfang macht. Man hört aus dem Rathause nichts
bon einem Programm, man geht so langsam zu Werke, als ob
nan in Nürnberg das Straßenbahnwesen überhaupt erst erfin—
den und sich recht langsam und vorsichtig dasselbe erst an—
lernen wollte, selbstverständlich Jedermann auf dem Rathause
nur so im Nebenfach, gewissermaßen als eine Art Sport, wenn
inan eben gerade Lust und Zeit dazu hat. Da können ja noch
5 und WJahre vergehen, bis man beispielsweise per Straßen—
hahn einmal nach Mögeldorf fahren kann.
Die Herren Amtsvorstände und der Herr Oberbaurat sind
zu vielseitig anderweitig in Anspruch genommen, um in Straßen—
bahnfragen wohlüberlegt genug vorgehen zu können, während
der juristische Magistratsreferent eben kein Fachmann im Stra—
ßenbahnwesen sein kann und es, wie alle Referenten, allzusehr
in der Hand hat, wichtige Fragen, für die ihm eventuell die volle
Würdigung mangelt, einfach unter den Tisch fallen zu lassen, weil
er sie für unwichtig hält. Wäre eine städtische Straßen-
bahnabteilung schon längst eingesetzt, so wüßte man doch,
an wen man sich zu halten hätte. Unter den dermaligen Verhält—