Objekt: Programm für den Bau und Betrieb einer Städt. Regie-Straßenbahn in Nürnberg - Fürth sowohl ohne als mit Rücksichtnahme auf den Ankauf des alten Betriebsnetzes der Nürnberg-Fürther Straßenbahngesellschaft

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Die städtischen Regielinien können aus einer Reihe der stich— 
haltigsten Gründe im Interesse des Publikums und namentlich 
auch wegen eines durchgehenden Wagenverkehrs auf größere Ent 
fernungen nicht aus lauter kleinen, isoliert zu betreibenden 
Strecken bestehen, sondern müssen zu einem förmlichen Netze 
vereinigt werden. Ist die Straßenbahngesellschaft aber anderer 
Meinung, so wird sie sich schon die Belehrung gefallen lassen 
müssen, daß nicht das Publikum für die Straßenbahnen da ist, 
sondern umgekehrt. In dieser Beziehung ist es uns ganz und 
gar unbegreiflich, wie das Organ des hiesigen Grund- uind 
Hausbesitzervereins dazu kommen kann, 'der Straßen- 
hahngesellschaft mit ihrem Einspruch Recht zu geben, als ob die 
geplante Regielinie „Schweinau, Hallplatz, Lichtenhof“ aus 
mehreren Linien sich zusammensetze und diese einzelnen 
ronkurrenzlinien gegen die Linien der Straßenbahngesellschaft 
seien. Die betreffenden Sätze sind in so scharfer Weise gegen den 
Magistrat bezw. den Referenten gerichtet und zugunsten der 
Straßenbahngesellschaft gehalten, daß dieselben ohne die Zustim—« 
mung des Vereinsvorstandes unmöglich in das Blatt gekommen 
sein können. Wie weit die intimen persönlichen Beziehungen des 
Herrn Vereinsvorstandes zu einer der Straßenbahngesellschaft 
dienstbeflissenen Presse daran Ursache sind, können wir natürlich 
nicht ermessen, aber nachfühlen können wir es jenen Vereinsmit— 
gliedern und Hausbesitzern in allen jenen Stadtteilen, welche 
seit Jahren den Mangeél von neuen Straßenbahnlinien in so nach— 
haltig schädigender Weise empfinden, wenn sie sich für eine solche 
Vertretung ihrer Interessen feierlichst bedanken. Daß der Herr 
Vereinsvorstand, der zugleich Mitglied des Gemeindekollegiuns 
ist, in dieser Weise die städtischen Regielinien im Organ seincs 
Vereins bekämpfen läßt, bezw. selbst zu bekämpfen wagt, ist 
allerdings die Sache Derer, die den Mann ins Rathaus gewählt 
haben. 
Jedenfalls hat das Organ des hiesigen Grund- und Haus- 
besitzervereins mit seiner Bekämpfung der städtischen Regielinien 
vollkommen Unrecht. Es ist nicht an dem, was die Straßen— 
bahngefellschaft behauptet, daß eine Linie „Schweinau, Hallplatz, 
Lichtenhof“ eigentlich aus mehreren Linien besteht, von denen 
einige ihr Konkurrenz machen. Bei einer größeren Straßen— 
bahnlinie werden immer einzelne Teile als Verbindungsstrecken 
so situiert sein, daß sie gewissermaßen als verbindende Glieder 
anzusehen sind. Ein Beispiel liefert die „blaue“ Linie, die, um 
bvom Plärrer nach Steinbühl zu kommen, den Umweg über 
Lorenzkirche und Königsthor einschlägt. Da kann doch die 
städtische Linie, um vom Plärrer zum Sternthor zu gelangen,
	        
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