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Die städtischen Regielinien können aus einer Reihe der stich—
haltigsten Gründe im Interesse des Publikums und namentlich
auch wegen eines durchgehenden Wagenverkehrs auf größere Ent
fernungen nicht aus lauter kleinen, isoliert zu betreibenden
Strecken bestehen, sondern müssen zu einem förmlichen Netze
vereinigt werden. Ist die Straßenbahngesellschaft aber anderer
Meinung, so wird sie sich schon die Belehrung gefallen lassen
müssen, daß nicht das Publikum für die Straßenbahnen da ist,
sondern umgekehrt. In dieser Beziehung ist es uns ganz und
gar unbegreiflich, wie das Organ des hiesigen Grund- uind
Hausbesitzervereins dazu kommen kann, 'der Straßen-
hahngesellschaft mit ihrem Einspruch Recht zu geben, als ob die
geplante Regielinie „Schweinau, Hallplatz, Lichtenhof“ aus
mehreren Linien sich zusammensetze und diese einzelnen
ronkurrenzlinien gegen die Linien der Straßenbahngesellschaft
seien. Die betreffenden Sätze sind in so scharfer Weise gegen den
Magistrat bezw. den Referenten gerichtet und zugunsten der
Straßenbahngesellschaft gehalten, daß dieselben ohne die Zustim—«
mung des Vereinsvorstandes unmöglich in das Blatt gekommen
sein können. Wie weit die intimen persönlichen Beziehungen des
Herrn Vereinsvorstandes zu einer der Straßenbahngesellschaft
dienstbeflissenen Presse daran Ursache sind, können wir natürlich
nicht ermessen, aber nachfühlen können wir es jenen Vereinsmit—
gliedern und Hausbesitzern in allen jenen Stadtteilen, welche
seit Jahren den Mangeél von neuen Straßenbahnlinien in so nach—
haltig schädigender Weise empfinden, wenn sie sich für eine solche
Vertretung ihrer Interessen feierlichst bedanken. Daß der Herr
Vereinsvorstand, der zugleich Mitglied des Gemeindekollegiuns
ist, in dieser Weise die städtischen Regielinien im Organ seincs
Vereins bekämpfen läßt, bezw. selbst zu bekämpfen wagt, ist
allerdings die Sache Derer, die den Mann ins Rathaus gewählt
haben.
Jedenfalls hat das Organ des hiesigen Grund- und Haus-
besitzervereins mit seiner Bekämpfung der städtischen Regielinien
vollkommen Unrecht. Es ist nicht an dem, was die Straßen—
bahngefellschaft behauptet, daß eine Linie „Schweinau, Hallplatz,
Lichtenhof“ eigentlich aus mehreren Linien besteht, von denen
einige ihr Konkurrenz machen. Bei einer größeren Straßen—
bahnlinie werden immer einzelne Teile als Verbindungsstrecken
so situiert sein, daß sie gewissermaßen als verbindende Glieder
anzusehen sind. Ein Beispiel liefert die „blaue“ Linie, die, um
bvom Plärrer nach Steinbühl zu kommen, den Umweg über
Lorenzkirche und Königsthor einschlägt. Da kann doch die
städtische Linie, um vom Plärrer zum Sternthor zu gelangen,