Full text: Programm für den Bau und Betrieb einer Städt. Regie-Straßenbahn in Nürnberg - Fürth sowohl ohne als mit Rücksichtnahme auf den Ankauf des alten Betriebsnetzes der Nürnberg-Fürther Straßenbahngesellschaft

von einer Konkurrenz zu sprechen, ist geradezu Unsinn, 
denn die Straßenbahn ist speziell eine der betreffenden Straße 
zugehörige Verkehrseinrichtung. Es kann also von einer Kon— 
kurrenz nur dann gesprochen werden, falls in ein und der— 
selben Straße — angenommen eine solche wäre breit genug — 
eine zweite Straßenbahnlinie zugelassen werden wollte. Umn 
dieses zu verhindern, bestimmen die Straßenbahnverträge aller 
Städte, daß die Mitbenützung bestehender Straßenbahnlinien 
über ein gewisses Maximum'— in Nürnberg bis zu 400 Meter 
— nicht hinausgehen darf. Schon darin liegt der Begriff ent— 
halten, daß, sobald es sich um verschiedene Straßen — und 
dären es felbst streckenweise Parallelstraßen — handelt, von 
iner Konkurrenz nicht die Rede sein kann,, denn sonst würde 
man es nirgends für nötig befunden haben, die beginnende Kon— 
kurrenzgrenze durch Angabe der gerade noch zulässigen Maci— 
mal⸗Milbenützungslänge zu fixieren. Ist die Mitbenützung bis 
zu 400 Meter noch keine Konkurrenz, so kann es eine neue Linit 
in einer andern Straße erst recht nicht sein. Man könnte gegen 
teilig ebensogut behaupten, die städtischen Regielinien führen 
dem alten Neß neue Fahrgäste zu. Wollte man aber, ähnlich wi: 
bei Eisenbahnen, einen Augenblick nur den Schwerpunkt auf di 
Verdindung zweier Endpunkte legen, so liefert die hiesige 
Straßenbahngesellschaft selbst einen unwiderleglichen Beweis da— 
für, daß ein solcher Gesichtspunkt bei Straßenbahnen völlig un— 
stichhaltig ist, denn gerade die hiesige Straßenbahn selbst besitzt 
nicht weniger als drei verschiedene Linien, nämlich die „grüne“, 
die „weiße“ und die „blau-weiße“, welche beispielsweise den 
Plärrer mit dem Marfeld verbinden. Nach ihrer Prozeßtheorie 
hätte sie sich also selbst zweimal Konkurrenz gemacht. Es kaun 
also von einer Konkurrenz der städtischen Regielinien gegenüber 
der Straßenbahngesellschaft berechtigterweise niemals gesprochen 
verden! Entscheidend bleibt immer das Ver— 
kehrsbedürfnis des Publikums, und dieses ist bei 
einer städtischen Regielinie „Schweinau, Halloplatz. Lichtenhof“ 
in eminentem Maße vorhanden. 
Im Jahre 4881 wurde der bestehenden Straßenbahn die 
Konzession verliehen, und seit dieser Zeit sind die hiesigen Ver⸗ 
kehrsbedürfnisse nicht stehen geblieben, sondern haben sich ver— 
dielfacht. Ist ja doch allein schon die Bevölkerungsziffer in— 
zwischen auf das Dreifache gestiegen. Die bestehende Gesellschaf! 
hat den vermehrten Verkehrsbedürfnissen Rechnung zu tragen 
gesucht, leider aber doch nur zu einem kleinen Bruchteil des wirk— 
lichen Bedarfes, denn seit 1881 ist das hiesige Straßenbahntietz 
»wa nur um ein Vierteil seiner Ausdehnung gewachsen.
	        
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