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recht wohl den viel natürlicheren Weg durch die frequente Jakobs
straße am Hopfenmarkt vorbei benüten! Wir brauchen blos an
die bestehende Straßenbahnlinie Marfeld-Fürth erinnern, die im
städtischen Straßenbahnvertrag bei 810 zufälligerweise als eine
einzige Linie aufgeführt ist, der also auf ihre ganze Ausdehnung
eine Strecke zur Mitbenützung bis zu 400 Meter nur einmal
entnommen werden darf. In früheren Jahren hat diese Linie
aus drei gesonderten Abteilungen bestanden, die auch gesondert
betrieben wurden, nämlich aus „Marfeld, Staatsbahnhof“,
Staatsbahnhof, Hauptdepot“ und „Staatsbahnhof, Fürth“. Wie
kann also die Straßenbahngesellschaft an einer Linie „Schweinan.
Lichtenhof“ etwas auszusetzen haben, wenn sie selbst Linien be—
sitzt, die infolge der Verkehrsbedürfnisse des Pulblikunis mit Ge⸗
nehmigung des Magistrats aus der Zusammenlegung früherer
Einzellinien entstanden sind, denn die Strecke Marfeld, Zentral—
hdahnhof hätte nach der jetzigen Prozeß⸗Theorie der Straßenbahn—
gesellichaft mit der Linie Plärrer, Fürth gar nichts zu thun, und
Henduell könnte ein Prozeßkrämer verlangen, daß für die Strecke
Königsthor, Lorenzkirche, Plärrer“ die Ringstrecke via Stern—
hor als Glied einer Strecke „Marfeld, Fürth“ substituiert werde.
Es würde, wenn die Straßenbahngesellschaft sich von ihren
subalternen Anschauungen rechtzeitig hätte emanzipieren wollen,
sicher Mittel aund Wege genug gegeben haben, die Interessen des
Publikums für neue Linien mit den Interessen der Aktionäre
und mit denen der Stadtgemeinde zu Nutz und Frommen Aller
unter einen Hut zu bringen, und zwar finanziell, wie verkehrs—
technisch und rentabiliter. Man hat es nur nicht verstanden, und
sozusagen den Wald vor lauter Bäumen nicht gesehen. Gegen
solche Ansichten, daß man jede Geleiseverlängerung vermeiden
müsse, weil man die Fahrgäste um das schon gezahlte „Zehnerl“
sonst nur unnötig weiterfahren oder unnötig weiter herholen
müsse, kämpfen eben Götter selbst vergebens. Die spaßhafte
Konsequenz wäre, das besteéhende Netz allmählig ganz ein—
schrumpfen zu lassen, um zu beobachten, ob wirklich die Betrieébs—
einnahmen die alten bleiben!
Was aber die in den Streit hereingezerrte Gesetzes-Devise
hon „Treu und Glauben“ betrifft, so glauben wir, daß ge—
rade die Straßenbahngesellschaft in allererster Linie es sein
dürfte, welche sich dafür dankbar erzeigen sollte, für die Unsumnie
bon Entgegenkommen auf „Treu und Glauben“, das ihr über
die jeweiligen Verträge hinausgehend seitens der Stadtgemeinde
jederzeit dargeboten worden ist. Wir wollen aber nur zwei Dinge
hier hervorheben, eines aus früherer und eines aus jüngster Zeit.
Als Mitte der Soer FJahre der Beschluß zustande kam, die