Volltext: Geschichte der Stadt Nürnberg von dem ersten urkundlichen Nachweis ihres Bestehens bis auf die neueste Zeit

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die ärmeren Klassen in unverhältnismäßiger Weise. Ein Gegengewicht 
dagegen bildete nun die Losung, die direkte Steuer von Kapital 
und Einkommen, indem durch sie auch die reichen Bürger gleichmäßig 
mit den ärmeren herangezogen wurden. Hegel ist der Meinung, daß 
gerade diese Selbstbesteuerung es war, die dem Patriziat seinen Fort⸗ 
bestand in Nürnberg gegenüber den Zünften sicherte und ihm über⸗ 
haupt die Sympathieen der geringeren Klassen erhielt. Später frei⸗ 
lich, in der letzten Zeit der Reichsstadt, behauptete man, daß die Land⸗ 
güter der Patrizier weit geringer besteuert seien als das Vermögen 
der Kaufleute. 
Die Losung scheint zuerst nur eine außerordentliche Steuer gewesen 
zu sein. Nach einem im Jahre 1457 erteilten Privileg Kaiser Fried⸗ 
richs III. hätte schon Kaiser Karl IV. 1354 diese Steuer in der Weise 
bestätigt, daß nicht blos die Bürger von Nürnberg, sondern alle, die 
„der Stadt genießen“ und Erbzins, Häuser, Gülten oder Rechte darin 
besitzen, sie entrichten sollten, ohne Rücksicht darauf, ob sie in der 
Staͤdt, unter Herren oder in Freiungen gesessen sind. Hegel meint 
indessen, daß dies Privileg ebenso für eine Erfindung zum Nutzen des 
Stadtregiments zu halten sei, wie jenes Rürxnersche Turnier vom Jahre 
1198 eine solche zu Ehren der Geschlechter war. 
Nach Hegel kommt die erste urkundliche Nachricht von der Losung 
erst in den Jahren 1360 und 18370 vor, wo sie für jeden Bürger 
1 Schilling und außerdem 8 Heller vom Pfund betrug. Der Schilling 
war also Kopfsteuer, das andere eine Vermögenssteuer von 31/2 Procent. 
Die Erhebung der Losung geschah durchaus auf Treu und Glauben, 
indem jeder Bürger sich nach Eid und Gewissen selbst einschätzte. Sie 
wurde halb in Geld, halb in grobem Geld und zwar eigentümlicher⸗ 
weise so abgetragen, daß jeder Losungspflichtige sich auf dem Schau⸗ 
amt metallene Zeichen, je nach dem Betrag seiner Losung löste und 
diese auf der Losungsstube in Gegenwart eines anderen Losungspflich⸗ 
tigen unter ein grünes Tuch, das über den Tisch gebreitet war, schob, 
so daß weder der Beamte, der zugegen war, sehen konnte, was er gab, 
noch der andere Bürger, dieser jedoch ihm bezeugen konnte, daß er 
gezahlt hatte. Die Vergleichung der Anzahl der auf der Losungsstube 
abgelieferten metallischen Zeichen mit der im Schauamt eingegangenen 
Geldsumme bildete eine, wenn auch nur schwache, Kontrolle. Im Ein—⸗ 
klang mit dieser völlig geheim vor sich gehenden Entrichtungsart der 
Steuer steht die Thatsache, daß auch die Losungsbücher nichts mehr, 
als die Namen der losungspflichtigen Bürger straßenweise von Ecke 
zu Ecke enthalten. (gorts. folgt.) 
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