Full text: Geschichte der Stadt Nürnberg von dem ersten urkundlichen Nachweis ihres Bestehens bis auf die neueste Zeit

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GBeschichte der Binde Hürnberg. 
(12. Fortsetzung.) 
Auch der Gesamtbetrag der Losung findet sich auffallenderweise 
nirgends in den Stadtrechnungen des 14. Jahrhunderis angegeben, 
kann vielmehr nur durch Abzug aller übrigen Einnahmen aus der 
Gesamteinnahme als Rest ermittelt werden. Allem Anscheine nach 
wurde hierüber bei der Rechnungsablage blos mündlich berichtet und 
diese ganze Angelegenheit, die den Vermögensstand der gesamten Bürger⸗ 
schaft betraf, ebenso geheimnisvoll behandelt, wie z. B. die Kriegsmacht, 
die die Stadt ins Feld zu schicken vermochte. 
Das Losungsbuch von 1427 gibt an, nach welchen Sätzen damals 
und wohl auch später die Losung entrichtet wurde: von aller Bereit⸗ 
schaft und fahrenden Habe je 4 Heller auf das Pfund, d. i. 12/3 Prozent 
des Werts, von Kapitalzinsen je 1 auf 6 Gulden, d. i. 162/ Prozent, 
von Leibgeding (siehe davon später) je 1 auf 12 Gulden oder ebenso 
viel in Simmer (ein Kornmaß) Korn, d. i. 81/3 Procent, von ewigen 
Gülten aus Grundbesitz, je nachdem dieser angebaut war oder genutzt 
wurde als Acker, Wiese u. s. w. Der Ertrag dieser Losung im Jahre 
1427 ermittelt sich auf die bedeutende Summe von 32,938 Pfund 
Heller. Zum ersten Mal findet sich dann in der Stadtrechnung von 
1480 die Summe in der Einnahme verzeichnet mit 81, 988 Pfund, und 
dann wieder im Jahre 14833 mit einem nahezu gleichen Betrag. 
Man wiederholte die einträgliche Steuer, wie es scheint, schon 
damals alle drei Jahre, dann öfter und öfter, bis auch sie eine regel— 
mäßige und jährliche wurde. 
Die direlte Besteuerung brachte ungefähr das Doppelte von 
der indirekten des Ungelds auf. Im Jahre 1480 z. B. war die Ein— 
nahme aus dem Ungeld 15,617 Pfund Heller, die aus der Losung, 
wie angegeben, 31,983 Pfund. 
Auf die Zahlung der Losung wurde streng gehalten. Wer auf 
längere Zeit, ein oder mehrere Jahre, Erlaubnis erhielt, anderswo zu 
wohnen, mußte sich in der Regel verpflichten, auch während dieser Zeit 
die Losung zu zahlen. Wer sein Bürgerrecht aufgab, mußte noch ein 
Jahr lang die Losung zahlen. 
VPriem's Geschichte der Ztadt Aürnberg herausgeg. v. Dr. E. Reicke 
erscheint soeben im Verlag der Joh. Nhil. Raw'schen Buchhandlung (J. Braun) 
Therefienstraßze 14 in einer Buchausgabe auf gutem Papier mit vielen 
Abbildungen in eca. 25 Lieferungen à /40 Pfg, wornuf wir die Leser unseres 
Blattes noch ganz besonders aufmerksam machen. D. R.
	        
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