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Das Ungeld findet sich schon in den frühesten Rechnungsbüchern
von 1377 und 1378. Doch war es damals —X Belang,
belief sich vielmehr auf den wöchentlichen Betrag von 10, 20, höchstens
40 bis 50 Pfund Heller. Eine neue Ungeldordnung wurde im Jahre
1386 getroffen, die ganz andere Erträge zur Folge hatte. Das Ungeld
richtete sich nach der Qualität des Getränks. Franken-, Neckar-, Tauber—
und Bergstraßenwein zahlten das Fuder zwei Gulden, Elsäßer Wein
das Fuder drei Gulden, Met (das altgermanische Getränk, wie man
sieht, noch damals gebraut) drei Gulden, welsche Weine sechs Gulden,
Reinfall, Passauer, Veltliner u. s. w. ebenfalls sechs Gulden, Roma—
naier (Rumänischer Wein), Malvasier, griechische Weine, Muskaͤteller
acht Gulden, Bier einen halben Gulden. Alle Weine, die innerhalb
einer Meile um Nürnberg wachsen, sollten ein geringeres Ungeld zahlen,
auch wurde bei der Wiederausfuhr auf das Land der Betrag des Un—
gelds dem Verkaufer zurückgegeben.
Diese Getränksteuer betrug schon im Jahre 1386 nach 9 Monaten
8737 Pfd. Hl., im Rechnungsjahr 18390 auf 1891 stieg sie bis 13177
Pfd. Hl., im folgenden Jahre auf 15448 Pfd. und diesen Stand von
13000 bis 16 000 Pfd. behielt sie auch in den ersten Decennien des
15. Jahrhunderts durchschnittlich bei. Der Ertrag belief sich auf ein
Drittel und mehr der Gesamteinnahme der Stadt, war also eine ihrer
wesentlichsten Einnahmequellen. Es blieb übrigens nicht allein bei der
Accise auf Getränke. 1390 kam noch eine Salzsteuer hinzu. Später
wurde das Ungeld auch auf Cerealien, namentlich Hafer, gelegt.
Erhoben wurde das Ungeld nicht nur von den Wirten und Bier—
brauern, sondern überhaupt von allen, die selbst Wein oder Bier ein⸗
legten. Ein eigener Beamter, der Ungelter oder Ungeldamtmann, war
über die Erhebung dieser Steuer gesetzt und hatte die Bestrafung der—
jenigen zu veranlassen, die, was oft geschah, die Steuer umgehen
wollten. Der Ungelter mußte alle Mittwoch und Samstag das ein—
genommene Geld den Losungern überantworten. Seine Gehülfen im
Amte waren die Visierer, die die Fässer auszumessen und das Ungeld
im kleinen zu erheben hatten. Allen mit der Einnahme des Ungelds
beschäftigten Beamten war strengste Verschwiegenheit zur Pflicht gemacht.
Der Name der Steuer wird auch Umgeld geschrieben. Nach
dochner hätte er keine andere Bedeutung als die von Geld und ver⸗
hielte sich zu diesem ebenso wie etwa Unkosten zu Kosten, ohne einen
besonderen Sinn, als höchstens den, das lästige dieser Besteuerung zu
bezeichnen. TF
‚Wenn das Ungeld swie alle indirekten Steuern) zwar schließlich
alle Einwohner der Stadt traf, so beschwerte es doch —XC