Volltext: Geschichte der Stadt Nürnberg von dem ersten urkundlichen Nachweis ihres Bestehens bis auf die neueste Zeit

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Das Ungeld findet sich schon in den frühesten Rechnungsbüchern 
von 1377 und 1378. Doch war es damals —X Belang, 
belief sich vielmehr auf den wöchentlichen Betrag von 10, 20, höchstens 
40 bis 50 Pfund Heller. Eine neue Ungeldordnung wurde im Jahre 
1386 getroffen, die ganz andere Erträge zur Folge hatte. Das Ungeld 
richtete sich nach der Qualität des Getränks. Franken-, Neckar-, Tauber— 
und Bergstraßenwein zahlten das Fuder zwei Gulden, Elsäßer Wein 
das Fuder drei Gulden, Met (das altgermanische Getränk, wie man 
sieht, noch damals gebraut) drei Gulden, welsche Weine sechs Gulden, 
Reinfall, Passauer, Veltliner u. s. w. ebenfalls sechs Gulden, Roma— 
naier (Rumänischer Wein), Malvasier, griechische Weine, Muskaͤteller 
acht Gulden, Bier einen halben Gulden. Alle Weine, die innerhalb 
einer Meile um Nürnberg wachsen, sollten ein geringeres Ungeld zahlen, 
auch wurde bei der Wiederausfuhr auf das Land der Betrag des Un— 
gelds dem Verkaufer zurückgegeben. 
Diese Getränksteuer betrug schon im Jahre 1386 nach 9 Monaten 
8737 Pfd. Hl., im Rechnungsjahr 18390 auf 1891 stieg sie bis 13177 
Pfd. Hl., im folgenden Jahre auf 15448 Pfd. und diesen Stand von 
13000 bis 16 000 Pfd. behielt sie auch in den ersten Decennien des 
15. Jahrhunderts durchschnittlich bei. Der Ertrag belief sich auf ein 
Drittel und mehr der Gesamteinnahme der Stadt, war also eine ihrer 
wesentlichsten Einnahmequellen. Es blieb übrigens nicht allein bei der 
Accise auf Getränke. 1390 kam noch eine Salzsteuer hinzu. Später 
wurde das Ungeld auch auf Cerealien, namentlich Hafer, gelegt. 
Erhoben wurde das Ungeld nicht nur von den Wirten und Bier— 
brauern, sondern überhaupt von allen, die selbst Wein oder Bier ein⸗ 
legten. Ein eigener Beamter, der Ungelter oder Ungeldamtmann, war 
über die Erhebung dieser Steuer gesetzt und hatte die Bestrafung der— 
jenigen zu veranlassen, die, was oft geschah, die Steuer umgehen 
wollten. Der Ungelter mußte alle Mittwoch und Samstag das ein— 
genommene Geld den Losungern überantworten. Seine Gehülfen im 
Amte waren die Visierer, die die Fässer auszumessen und das Ungeld 
im kleinen zu erheben hatten. Allen mit der Einnahme des Ungelds 
beschäftigten Beamten war strengste Verschwiegenheit zur Pflicht gemacht. 
Der Name der Steuer wird auch Umgeld geschrieben. Nach 
dochner hätte er keine andere Bedeutung als die von Geld und ver⸗ 
hielte sich zu diesem ebenso wie etwa Unkosten zu Kosten, ohne einen 
besonderen Sinn, als höchstens den, das lästige dieser Besteuerung zu 
bezeichnen. TF 
‚Wenn das Ungeld swie alle indirekten Steuern) zwar schließlich 
alle Einwohner der Stadt traf, so beschwerte es doch —XC
	        
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