fullscreen: Geschichte der Stadt Nürnberg von dem ersten urkundlichen Nachweis ihres Bestehens bis auf die neueste Zeit

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inen, daß sich die Bevölkerung des Bodens, auf dem Nürnberg ent— 
standen ist, wie nicht minder die Stadt selbst, im Laufe der Zeit aus 
den verschiedensten deutschen und undeutschen Volksstämmen zusammen— 
gesetzt hat. Alle diese mannigfaltigen Elemente, das eine mehr, das 
andere weniger, haben ihr Teil dazu beigetragen zu der Gestaltung 
dessen, was wir mit Fug und Recht als spezifisch Nürnbergisch bezeich— 
nen. Diese Nürnberger Art aber, die wir in Sitten und Gebräuchen, 
in der Sprache und im Charakter der Bevölkerung noch heute wahr— 
nehmen, konnte nur in der verhältnismäßigen Abgeschlossenheit, in der 
die Stadt als freie Reichsstadt Jahrhunderte lang gestanden hat, das 
nur ihr allein eigentümliche Gepräge erhalten, durch das sie sich selbst 
von den nächsten Umwohnern so scharf unterscheidet. 
Doch kehren wir wieder zu der ältesten Geschichte der Stadt zurück. 
Wir kennen eine Urkunde vom Jahre 1062, in der Kaiser Hein— 
rich IV. dem Orte Fürth, der früher größtenteils der Domprobstei 
Bamberg angehörte, sein Marktrecht und seine Marktfreiheit, samt dem 
Zoll und der Freiheit, eigene Münze zu schlagen, zurückgibt. Den Markt, 
setzt er erläuternd hinzu, hätte sein Vater Heinrich III. ehemals Fürth 
genommen und auf Nürnberg übertragen. Ob er nun wieder seinerseits 
Nürnberg das Marktprivilegium entzogen habe, erfahren wir nicht, doch 
haben wir aus dem Verlauf der Dinge keinen Grund, dies anzuneh— 
men. Es mögen wohl von nun an beide Orte mit gleicher Freiheit 
begnadet gewesen sein. 
Die Errichtung eines Marktes war ohne Zweifel von großer 
Bedeutung für das Gedeihen eines Orts. Einige Geschichtsforscher 
sind auch der Ansicht, daß erst mit der Verleihung des Marktes und 
damit des Marktrechts ein Ort in die Reihe der Städte eintrat. In 
neuester Zeit ist freilich diese Bedeutung des Markts stark herabgesetzt 
worden. Vielmehr scheint es, als ob ein Ort erst dadurch, daß man 
ihn mit Befestigungen umgab, wodurch er sich von den offenen (oder 
wenn, erst in späterer Zeit und nur ungenügend befestigten) Dörfern 
unterschied, zur Stadt wurde. Ein solcher befestigter Ort genoß des 
Königsfriedens, d. h. er stand unter dem besonderen königlichen Schutz. 
Ein Verbrechen, das in ihm begangen wurde, wurde angesehen, wie 
wenn es in der Nähe des Königs selbst geschehen wäre und wurde des— 
halb nach altgermanischem Recht mit einer höheren Strafe, der Königs— 
buße belegt. Zum Zeichen, daß ein Ort dieses Königsfriedens teilhaftig 
sei, wurde eine Fahne, ein Schwert, ein Haudschuh als Symbol der 
Königsmacht aufgesteckt. Das Friedenszeichen wurde zum Ortsbild, 
Weichbild, wie es in den norddeutschen Städten hieß, aus dem mit der 
Zeit ein Kreuz, das sogen. Stadtkreuz (in Norddeutschland meist das
	        
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