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dafür auch urkundliche Belege. Außer älteren HZengnissen uus der
Zeit Karls des Großen und des Kaiser Arnulf's heißt es noch im
Jahre 1006 über die Gegend um Bamberg und im Radenzgau (gleich
Rednitzgau), daß jenes ganze Land fast nur aus Wald bestehe und
daß seine Bewohner Slaven seien. Und 1058 konstatiert eine Synode
zu Bamberg, daß das gemeine Volk jenes (des Bamberger) Bistums
größtenteils dem slavischen Stamme angehöre. Die Slaven waren
eben von den deutschen Siegern, wie das auch anderwärts geschah, in
das Verhältnis von Hörigen und Unfreien herabgedrückt worden. Wir
werden also auch für Nürnberg einen gewissen Prozentsatz slavischer
Bevölkerung anzunehmen haben, der jedoch frühzeitig seine Sprache
und mit der Zeit auch die meisten seiner Eigentümlichkeiten abgelegt
haben muß, von denen sich, wenn überhaupt, heute jedenfalls nur
geringe Spuren finden dürften.
Bevor wir weiter gehen, möchten wir hier noch die Worte Loch—
ners, die er vor nunmehr sechzig Jahren schrieb, hersetzen, wenn auch
nur, um vielleicht den einen oder andern unserer Leser darauf auf—
merksam zu machen, wie weit sie noch jetzt Gültigkeit beanspruchen
dürfen. Sie lauten:
„Die Umgrenzungen (nämlich Nürnbergs) zeigen sich noch heute
durch Sprache, Sitten und Tracht von einander verschieden, sowie man
auf der Straße nach Regensburg das erste Dorf Feucht und die dann
ansteigende Höhe im Rücken hat, wird man durch Gesichtszüge und
noch mehr durch die eigentümlich bayerische Mundart“) und die beson—
dere Tracht der Frauen erinnert, daß man in ein anderes Land gekom⸗
men sei, das auch durch seinen Glauben wesentlich verschieden ist, und
der gemeine Mann nennt noch heutzutage die stets auf den Märkten
sich einsindenden Landleute aus dieser Gegend die Pfälzer. Ebenso
ist der aus dem sogenannten eigentlichen Frankenlande kommende Land—
—* —5 en s und uuit Trauben die Märkte von Nürn⸗
rn he unde des Volkes der Franke, ebenso wie der Ita—
liene nur mit italienischen Erzeugnissen handelnde Kaufmann
immer noch der Wälsche genannt wird. Für den slavischen Stam
aber, dessen eigner Name mit seinem Glauben —*
seiner Freiheit ganz verschwunden ist, obschon * sich e un
als jene unterscheidet, gebraucht der gemeine Mann, d er rnn
—— ist und ihn in keiner andern Beschafligung als pꝑ n
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NStimnit freilich nicht recht mit dem oben Gesagten.
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