Volltext: Die Bergfestung Rothenberg

Nachwort. 
Eine Allerhöchste königliche Verordnung vom 28. Juni 
1839 erklärte — allerdings sehr nachträglich — die Ent— 
festigung des Rothenbergs und Ueberweisung seiner sämmt— 
lichen Realitäten der königlichen Regierung von Mittelfranken 
zugewiesen. Sie besagt wörtlich unter Auderem: 
„Da eine Verwendung der Festungsgebäude auf 
dem Rothenberg für irgend einen Dienstzweig nicht 
stattfinden kann, dagegen der Verkauf der Gebäude 
in polizeilicher, der Abbruch derselben in geschichtlicher 
Beziehung aber wohl nicht zulässig erscheint, da ferner 
die Unterhaltung der Gebäude einen sehr bedeutenden 
Aufwand in Anspruch nehmen würde, so haben Seine 
Königliche Majestät zu beschließen geruht, daß nach 
Antrag von Verkauf und Abbruch der Gebäude Umgang 
genommen, die vorhandenen Oefen, Thüren, Schlösser, 
Fenster und Kupferrinnen u. s. f. herausgenommen und 
veräußert, der ganze Umfang der bisherigen Festung 
aber dem angrenzenden ärarialischen Waldareal ein— 
verleibt werden solle.“ 
Also geschah es, und mit den Jahren zerbröckelten 
Regen, Sonnenbrand und Winterstürme, Schmelzwasser und 
Menschenhände, was noch über der Oberfläche der inneren 
Festung ragte. Thür- und Fensterbögen stürzten ein, Futter— 
mauern, erst an der Bastion Karl, dann Amalie, rutschten 
ab, ihre Wälle selbst, von den Forstbehörden sorglicher Hand 
mit dichten Coniferenreihen bepflanzt, grünten allerdings 
lieblich, aber die Wurzeln der neuen Gäste trieben die Gesteine 
auseinander, namentlich an den Außenwänden und Schieß⸗ 
scharten, und trugen das Ihrige zur Zerstörung des Ganzen 
bei. Kraterförmige Blitzlöcher bohrten sich durch die Wöl—
	        
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