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man Nürnbergischer Seits durchaus bereit wäre, die entstand—
nen Irrungen friedlich auszugleichen, und in diesem Sinne
in den nächsten Tagen Vorschläge machen wolle. Allein
Hardenberg berief sich auf den gemessenen Befehl seines
Königs, nach welchem es nicht in seiner Macht stehe, den
gefaßten Entschluß und die bereits getroffenen Maßregeln
zu ändern. Unverrichteter Sache kehrte die Deputation
wieder heim, und die angekündigte Besitznahme erfolgte
wirklich.
Am 4. Juli mit Tagesanbruch rückten zwei völlig ge—
rüstete mit Kanonen und Munitionswägen versehene Infan—
terie-Regimenter nebst fünf Escadronen Husaren von der Ans—
bacher und Bayreuther Seite zugleich gegen die Stadt heran,
die auf den Linien und äußern Schanzen befindlichen Nürn—
berger Wachtposten wurden vertrieben, die Thore in der Vor—
stadt Wöhrd gewaltsam erbrochen, und diese, sowie die Vorstadt
Gostenhof nebst dem an die Linien sich anschließenden Theil
des Nürnbergischen Gebiets bis an die Stadtmauern und
Thore besetzt. Dasselbe Schicksal hatte zu gleicher Zeit ein
Theil der Pflegämter Altdorf und Lauf. Kanonen wurden
aufgepflanzt, an denen die Kanoniere mit brennenden Lunten
standen, die an den Thoren befindlichen Nürnbergischen
Mandate und Intimationen abgenommen, und der preußische
Adler dagegen angeschlagen, Beamte und Unterthanen auf
dem Lande vermittelst Einquartierung des Militärs zur Lan—
deshuldigung angehalten, denselben die Entrichtung aller
Steuern und Abgaben an ihre alte Obrigkeit bei Zuchthaus—
strafe verboten, und verordnet, daß diese Abgaben sowie auch
die Thorzölle an die Brandenburgischen Aemter einzuliefern
seien. Den Geistlichen wurde eine eigne Gebetsformel zu—
gesendet, und ein förmliches Kantonreglement publicirt.
Es wird kaum mehr möglich sein, die gegenseitigen
Rechtsansprüche des Markgrafen von Ansbach und der
Stadt Nürnberg gehörig zu verfolgen und festzustellen; be—