390
trachtet man daher die Sache von einem allgemeinern Stand⸗
punkte, so drängt sich wohl Jedem von selbst die Ueberzeu—
gung auf, daß weder die weisen und fürsichtigen Herren,
welche für schweres Geld jenes Territorium an ihre Stadt
gebracht, und mit dem Markgrafen damals den Vertrag ab—
geschlossen haben, noch dieser selbst, die nachher strittig ge—
machten Punkte so verstanden wissen wollten, wie sie später
von den kriegs- und streitlustigen Nachfolgern desselben, und
nun von dem Könige Friedrich Wilhelm II. von Preußen,
und seinem Minister Hardenberg interpretirt worden sind. Hiezu
kommt noch, daß ein Kaiserl. Mandat vom 9. Mai 1797 die
Rechte der Stadt in Schutz nimmt, und durch dasselbe dem
Könige von Preußen geboten wird, sein Militär schleunigst zu—
rückzuziehen, die an den Thoren und sonst widerrechtlich an—
geschlagenen Patente und Wappen wieder abzunehmen, die
Reichsstadt Nürnberg in dem unfürdenklichen freien Besitz
ihrer Landeshoheitlichen Rechte zu belassen, alles gewaltsam
Verfügte, namentlich die abgedrungenen Eidesleistungen als
nichtig zu kassiren und aufzuheben, die der Stadt entzogenen
Gefälle nebst allen verursachten Kosten zu restituiren, über—
haupt alles wieder in den vorigen Stand zu setzen, und
darin nicht säumig oder ungehorsam zu sein; das meinen
wir ernstlich!
Diese kaiserlichen Gebote blieben natürlich unbeachtet,
und die Besetzung der Nürnberger Gebietstheile dauerte
fort. Der Stadt erwuchs hieraus eine jährliche Minderein—
nahme von mehr als 100,000 fl., und knirschend mußte die
schutz- und wehrlose Reichsstadt sich dem mächtig gewordnen
Nachbar fügen.
Selten aber kommt ein Unglück allein, dies alte Sprüch—
wort hat sich leider damals auch an der Stadt Nürnberg
bewahrheitet. Durch den Rücktritt Preußens von der ge—
meinen Sache war es den Franzosen möglich geworden, ihre
ganze Macht gegen Oestreich zu wenden, und wenn sich auch
9
IV
s8
P
y
Of
sut!
ott
ris
ß
en
js.
Mer
yVVl
X
sh
yst
Ind
gesa
hün
yfl'
Vnd
M
Vep
N
yop
Pho
Mo
ibi
he