Volltext: Geschichte der Reichsstadt Nürnberg

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hervorgesucht und geltend gemacht, und unter Berufung auf 
das von demselben im Jahre 1473 erlassene Brandenburgische 
Hausgrundgesetz, auch mehrere andere Länder in Franken, 
namentlich die Grafschaft Thurnau, die Güter einiger Eich— 
städtischen Insassen, und ein Theil des Gebietes der Stadt 
Nürnberg ebenfalls besetzt und förmlich in Besitz genommen. 
Die Instruktion, welche der dirigirende Minister Freiherr 
Karl August von Hardenberg an die beiden Regierungen zu 
Ausbach und Bayreuth auf Sr. Königl. Maj. von Preußen 
Special-Befehl als unverletzliche Norm zur Leitung ihres 
Benehmens in Ansehung der reichsständischen und reichsun— 
mittelbaren Nachbarn unter dem 17. März 1792 erlassen 
hatte, sprudelte über von Versicherungen des Wohlwollens 
und der unverbrüchlichsten Gerechtigkeit. Vor allen Dingen, 
hieß es, müsse alles vermieden werden, was dem Könige bei 
seinen Reichsmitständen den Verdacht zuziehen könne, als 
suche er seine Macht zu Vergrößerungs-Absichten anzuwenden. 
Der König sei keineswegs gesonnen, veraltete Ansprüche auf— 
zusuchen, und darauf ein System der Vergrößerung zu bauen, 
noch weniger durch seine Gewalt und Ansehn Mindermäch— 
tige zu Aufopferungen zu nöthigen, welche ihnen schwer 
fielen, und auf welche er kein gegründetes Recht habe. 
Jedoch sei der König keineswegs gesonnen, wirklich erwie— 
sene Gerechtsame und gegründete Ansprüche aufzuopfern, 
die vielmehr S. Maj. bei aller Gelegenheit und mit Nach— 
druck, jedoch auf eine reichsconstitutionsmäßige Art zu be— 
haupten wissen würde. J 
Wie diese schönen Worte zu verstehen seien, sollte die 
Stadt Nürnberg alsbald erfahren. Am 2. Juli 1796 ließ der 
Minister von Hardenberg dem Rathe anzeigen, daß der König 
von Preußen entschlossen sei, die ihm bis an die Stadtthore 
Nürnberg's zuständige Landeshoheit in Besitz zu nehmen. 
Sogleich ging eine Deputation an den Minister ab, mit dem 
dringendsten Ersuchen, alle Gewalt-Maßregeln zu sistiren, da 
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