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große Tragweite hat, zeigte sich auch hier. Es ward dadurch das bis—
herige Einverständnis zwischen dem Leiter der Anstalt und den städti—
schen Behörden gestört. Man wies darauf hin, daß die Leistung der
Schule nicht allein nach den Prüfungsresultaten beurteilt werden dürfe,
sowenig als die Kenntnis der Leistungsfähigkeit der Anstalt lediglich
durch das Anhören der Prüfungen bedingt sei. Die eigentliche Prü—
rung bestehe der Handelsschüler erst dann, wenn er aus der Schule
zusgetreten und ins praktische Leben eingetreten sei; und diese Prü—
fung gebe sicherere Fingerzeige für die Pflege und Einrichtung der
Schule als jene Prüfungen, auf welche der Rektor ausschließliches Ge—
wicht lege. Wohl eine Folge davon war, daß im nächsten Schuljahr
die Erweiterung und Reorganisation der Handelsschule auf die Tages—
ordnung gesetzt wurde. In den Scholarchatssitzungen vom 23. Oktober
1863, 22. und 29. Februar, 7. März und 4. April 1864 wurde die
Handelskunde als ordentlicher Lehrgegenstand für die beiden oberen
Klassen aufgenommen. Dieser Unterricht wurde sofort im Sommer-—
semester eingeführt.
Dies veranlaßte Rektor Hopf, den Antrag zu stellen:
„Die städtische Anstalt möge die überlieferten Eigentümlichkeiten
des Lehrplans so viel wie möglich aufgeben und die für die koͤniglichen
Handelsschulen durch die Allerhöchste Verordnung vom 14. März 1864
estgesetzte Lehrordnung annehmen.“
Mit diesem Antrag verband er den Wunsch, daß die Handels—
schule gleich den verwandten königlichen Anstalten jedes Jahr von einem
königlichen Kommissär besucht und geprüft werden möge. Auf diesem
Wege erhalte der Rektor mit den Lehrern Jahr für Jahr einen un—
parteiischen und zuverlässigen Spruch über den Stand der Schule, und
damit sei die Anstalt gegen willkürliche Urteile und gegen Verdächti—
zungen sicher gestellt, welche besonders in der jüngsten Zeit so viel
Stoͤrung und Verstimmung in den Lehrerkreis gebracht hätten.
Die Regierung wies diesen Antrag zwar nicht zurück, aber sie
verwies auf Ziff. 5 der Regierungsentschließung vom 10. Oktober 1863.
Mit Zustimmung des Magistrates wurden auf Antrag des Rek—⸗
torates die oͤffentlichen Schlußprüfungen von 18665 an abgeschafft, und
an deren Stelle Visitationen durch Mitglieder beider städtischer Kolle—
gien gesetzt.
Ferner wurde bestimmt, daß von nun an auch das Schuljahr
an der städtischen Handelsschule mit dem der technischen Schulen seinen
Anfang nehinen und, wie an den königlichen Anstalten, mit dem