Volltext: (1449) 1474-1618 (1633) (1. Band)

VII 
Unter diesen Einschränkungen also bieten die Ratsverlässe 
alle im Plenum des Rats gefaßten Beschlüsse mit jedesmaliger 
Nennung des oder der „deputierten Herren“, d. h. derjenigen 
Personen, denen in jedem Falle die Ausführung des Beschlusses 
zugewiesen, „verlassen“ wurde*). Es sind uns diese wichtigen 
Akten leider erst für das Jahr 1449, dann in ganz geringen 
Bruchstücken, von denen nicht einmal überall ausgemacht ist, ob 
sie in der Tat zu den eigentlichen Ratsverlässen gehören, aus den 
fünfziger Jahren des 15. Jahrhunderts, hierauf für das Jahr 1471 
and endlich von 1474 an fortlaufend bis zur Einverleibung der 
Reichsstadt Nürnberg in das Königreich Bayern (15. September 1806) 
and noch für einige Monate über diesen Zeitpunkt hinaus erhalten. 
Für die Jahre, aus denen uns die Ratsverlässe fehlen, bilden die 
sog. „Ratsbücher“ ‚einen freilich nicht genügenden, aber immer- 
hin willkommenen Ersatz. In ihnen finden sich nur die ın den 
\ugen des Rats wichtigeren Beschlüsse oft gegenüber den Rats- 
verlässen in abweichender, zum Teil ausführlicherer Fassung 
zusammengestellt. Sie beginnen mit dem Jahre 1400 *) und weisen 
im 15. Jahrhundert nur hinsichtlich der Zeit von 1415-—1441 eine 
Lücke auf. Die Einträge geschahen hier in starken Foliobänden 
und zwar zumeist in sorgfältiger, gut lesbarer Schrift, während 
die Ratsverlässe aus Schmalfolioheften, deren jedes etwa einen 
Monat umfaßt, bestehen und großenteils in einer Schrift geschrieben 
sind, die durch ihre Flüchtigkeit und zahlreiche Abkürzungen 
darauf schließen läßt, daß diese Aufzeichnungen in der Regel 
während der Sitzungen selbst entstanden sind. Wie der geringere 
Umfang und die bessere Lesbarkeit der Ratsbücher ohne Zweifel 
wesentlich dazu beigetragen haben, daß sie schon frühzeitig zu 
den verschiedensten wissenschaftlichen und so auch zu kunst- 
geschichtlichen Zwecken angezogen und ausgebeutet worden sind — 
fertigte doch der frühere Stadtarchivar G. W. K. Lochner sogar eine 
bis zum Jahre 1532 reichende Abschrift der Ratsbücher, die heute in 
1) In unseren Auszügen sind diese Namen — von einigen Ausnahmen, in 
denen etwa der Satzbau des Verlasses die Hinzufügung erforderte, abgesehen — 
durchweg fortgelassen, 
2) Richtiger 1408, denn das die Jahre 1400—1407 umfassende Merkbuch 
muß als ein Vorläufer der Ratsverlässe und Ratsbücher betrachtet werden. Vgl. 
auch Paul Sander, Die reichsstädtische Haushaltung Nürnbergs. Dargestellt auf 
Grund ihres Zustandes von 1431 bis 1440. Leipzig, B. G. Teubner, 1902, S, 82.
	        
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