Zwölfter Abschnitt. Die Einnahmen aus Rentenverkäufen. 413
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Ewigrentenkapital, auf die Amortisation der Kapitalschuld verrechnen, so
würde die durch Verkauf von Leibrenten kontrahierte Schuld durch-
schnittlich schon vor Ablauf von zwölf bis dreizehn Jahren getilgt ge-
wesen sein. Die Lebensdauer der von der Stadt verkauften Renten werden
wir aber wohl erheblich höher anschlagen müssen, da sich aus einer von
ıns angestellten Berechnung für 846 im Jahre 1411 verkaufte Leibgeding-
Gulden, welche 1436 noch nicht abgestorben waren, eine durchschnittliche
Lebensdauer von vierzig Jahren ergiebt.!) Ob die Nürnberger Finanz-
männer sich dieses Milsverhältnisses bewulst gewesen sind oder nicht,
nüssen wir dahingestellt sein lassen. Sicher ist, dafs sie in Über-
sinstimmung mit einer im Mittelalter weitverbreiteten Anschauung der
Leibgedingschuld wegen ihres natürlichen Absterbens als der solideren
Form der Rentenanleihe unbedingt den Vorzug vor dem Ewiggeld gaben.
Erst wenn die Nachfrage nach Leibrenten für sich allein nicht mehr
zusreichte, um den Geldbedarf der Stadt zu decken, entschliefst sich der
Rat, nebenbei auch Ewigrenten zu verkaufen. So giebt er laut den uns
arhaltenen Jahresregistern Ewigrenten zuerst während des grofsen Städte-
zrieges 1388 aus, aber nur um sie, sobald es die Finanzlage nur irgend
gestattet, wieder abzulösen, bezw. durch Leibgedinge zu ersetzen. Dreilsig
Jahre später, im Jahre 1419, ist daher die Kwigrentenschuld bereits
wieder bis auf den letzten Rest getilgt. 1426 gaben die grofsen Be-
festigungsbauten, zu denen man sich wegen der beginnenden Hussiten-
zinfälle entschliefsen mufs, den Anlafs zu neuen Kwiggeldverkäufen.
Aber auch diesmal wieder wird schon im Jahre 1436 der Rückkauf
anergisch in Angriff genommen, und noch 1441 befiehlt der Rat den
"‚osungern, tausend Gulden Leibgeding zum Kurse von 1:10 auszugeben
und die dadurch einkommenden zehntausend Gulden zur Ablösung von
solchen Ewigrenten zu verwenden, die seiner Zeit zum Kurse von 1:20
verkauft worden waren. In der zweiten Hälfte des fünfzehnten Jahr-
hunderts scheinen dann freilich die städtischen Finanzpolitiker ihre Meinung
rom Wert der beiden Rentenschuldarten vollständig geändert zu haben.
‚459 befiehlt der Rat den Losungern nur noch solche Leibgedingverkäufe
abzuschliefsen, die der Stadt zum Vorteil gereichten. In Zweifelsfällen
behält er sich die Entscheidung selbst vor. Wie dies gemeint war, lehrt
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1) Der Gesamtertrag der im Jahre 1411 verkauften Leibrenten läfst sich aus
dem Bruchstück des Leibgedingbuchs vom Jahre 1436 (Nbg. KA. Ms. 294), auf welches
wir uns hier stützen, nicht feststellen. Es bleibt also zweifelhaft, wie viele davon
schon vor dem Jahre 1436 abgestorben waren. Unter Berücksichtigung dieser kurz-
‚ebigen Renten würde sich wohl die oben angegebene Durchschnittslebensdauer der
Leibrenten nicht unwesentlich verkürzen.