Metadaten: Verwaltungsbericht der Stadt Nürnberg des Jahres 1919 (1919,1 (1920))

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Wohlfahrtspflege 
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6. Städtische Rechtsauskunftstelle. 
lol⸗ —— der Nürnberger Rechtsauskunftstelle, die am 1. Oltober 
——— eiet F e durch den Ausbruch des Krieges jah unterbrochen. Trotz 
— urch das rechtsuchende Publikum gerade in der ersten Zeit des 
— gen Personalmangels vorübergehend ganz geschlossen werden, 
eie eere 8 ommen des Nürnberger Anwaltsvereins, der in uneigennütziger 
beratung ernahm, dio Stelle 2 Stunden täglich geöffnet werden. 
Der unglückliche Ausgang des Krieges war auch für die Rechtsauskunftstelle von schäd— 
nee — Die dringenden Aufgaben auf innerpolitischem und wirtschaftlichem Gebiet, 
endig eit des Wiederaufbaues, ließen das Interesse für die Rechtsauskunftstelle zunächst 
in den Hintergrund treten. Zu Beginn des Jahres 1919 übernahm zwar die Leitung der Stelle 
wie vor dem Kriege ein rechtskundiger städtischer Beamter. Da diesem aber noch die Erledigung 
einer Reihe anderer Aufgaben übertragen war, war es nur möglich, die Stelle 2 Stunden täglich 
geöffnet zu halten und ihre Tätigkeit auf die mündliche Auskunftserteilung zu erstrecken. 
Am 1. Oktober 1919 wurde die Rechtsauskunftstelle dem ins Leben gerufenen Wohl— 
fahrtsamt einverleibt. Die enge Verbindung, die dadurch mit den anderen Wohlfahrtsein-— 
eichtungen der Stadt herbeigeführt wurde, hat sich gerade bei der Auskunfterteilung, die sich 
ja nicht bloß in der Rechtsberatung Lerschöpft, als äußerst vorteilhaft erwiesen. Es zeigt sich 
immer mehr, daß die Rechtsauskunft einen wesentlichen Bestandteil der sozialen Fürsorge dar— 
stellt und daher für die Zukunft unentbehrlich ist. Das Anwachsen eines immer unübersichtlicher 
werdenden Rechtsstoffes hat mit dem Kriege nicht aufgehört. Die Zeit nach der Umwälzung 
hat eine Fülle neuer Gesetze und Verordnungen gebracht, die einschneidende Bedeutung für 
jedermann besitzen. Diese Bewegung dauert fort. Dazu kommt, daß die staatlich geordnete 
Rechtspflege bebdeutend teurer geworden ist. Die Gebühren der Rechtsanwälte haben eine 
erhebliche Erhöhung erfahren. Alle diese Umstände drängen die Überzeugung auf, daß eine 
unentgeltliche, gemeinnützige und unparteiische Rechtsberatung ein unabweisbares Bedürfnis 
für die unbemittelten und minderbemittelten Bevölkerungskreise darstellt. 
Gegenwärtig ist die Sprechstunde auf O—12 Uhr und 35 Uhr festgesetzt. 
Aufgabenkreis. Wenn schon unter normalen Zeitverhältnissen die Anfragen auf dem 
Gebiete des Mietrechtes einen besonders breiten Raum einnahmen, so war dies noch in 
gesteigertem Maße in der Zeit nach dem Kriege der Fall. Die meisten dieser Anfragen waren 
veranlaßt durch die in weiten Bevölkerungskreisen herrschende Meinung, daß durch die politische 
Umwälzung die früher abgeschlossenen Mietverträge ohne weiteres außer Wirksamkeit getreten 
seien. In vielen Fällen gelang es nur schwer, den Leuten begreiflich zu machen, daß die hier 
vielfach gebräuchlichen Mietverträge, durch die der Bermieter alle ihm nach dem Gesetz aufer— 
legten Berpflichtungen auf den Mieter abwälzt, durch den Umsturz eine Anderung nicht erfahren 
haben. In den Mieterkreisen herrscht allgemein das Verlangen nach einem Normalmietvertrag, 
der einen billigen Ausgleich zwischen den Pflichten des Vermieters und Mieters, insbesondere 
was Instandsetzungen, Verbesserungen usw. anlangt, schafft. Bielfach wurde auch die Ver— 
mittlung der Rechtsauskunftstelle zur Herbeiführung eines billigen Ausgleiches bezüglich der 
Tragung der Kosten der notwendig werdenden Reparaturen angegangen. An Entgegenkommen 
auf Seiten der Vermieter fehlte es, von einigen Ausnahmen abgesehen, nicht. Meist war es 
aber überaus schwierig, eine geeignete Bergleichsgrun dlage zu finden. Die Schwierig— 
keit ergab sich daraus, daß ein sehr großer Teil der Bermieter, deren Mieterschaft sich vorweg 
aus Minderbemittelten zusammensetzt, selbst nicht allzureichlich mit irdischen Gütern gesegnet 
ist. Es sind unter ihnen recht viele, die sich aus mühsam zusammengetragenen Ersparnissen 
ein Haus erworben haben, aus dessen Mieteingängen sie ihren Lebensunterhalt bestreiten müssen. 
Bei der zunehmenden Teuerung und den nur unwesentlich erhöhten Mieten sind die Vermieter
	        
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