Volltext: Fürth in Vergangenheit und Gegenwart

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einfiel, die Mahlgänge zerstören ließ, was einen kostspieligen Prozeß beim 
Reichshofrat veranlaßte. — 1671. Das Sandgraben im Hohlweg (Wolfs-— 
schlucht) sollte von da an unterbleiben. — 1674. Einquartierung bayreuthischer 
und 1678 kaiserlicher Völker — 1675 (1642, 1643.) Das Anlegen von 
Wolfsgruben besfohlen. — 31. Januar. Kurfürst Friedrich Wilhelm von 
Brandenburg stellt eine Salvegnardeurkunde für Fürth in Schweinfurt 
aus. — 26. November 1676. Vertrag mit Unterfarrnbach wegen Vieh— 
treibens und Hütens. — 22. September 1679. Ein markgräfliches Mandat 
ordnet Vorsichtsmaßregeln gegen die in Osterreich herrschende pestilenzartige 
Seuche und uberwachung des herrenlosen Gesindels an. —, 10. Januar 
1695. Markgraf Georg Friedrich ließ sich in Fürth huldigen. — 1696. 
Am 19. April wurde an einem Juden und einem benachbarten Bauern 
wegen gemeinschaftlich begangenen Verbrechens das Todesurteil vollzogen. 
Sie hatten sich noch mit einem Metzger als Husaren verkleidet und den 
Leuten, welche von Nürnberg ꝛc. kamen, Geld und Waren genommen. Der 
Bauer wurde zu Stockschlägen vernrteilt und unterlag dem 140. Streich. 
Der Jude wollte, um sein Leben zu retten, katholisch werden. Allein er 
wurde im Stadelner Wald erschossen. — Den ungemeindlichen Juden 
ward verboten, Vieh auf die Rangen zu treiben, später gestattete man 
ihnen dies gegen jährlich 3 fl. — Im November waren bayerische und 
bayreuthische Truppen einquartiert. — 1697. Die Nürnberger Unterthanen 
heschwerten sich beim Rat über zu große Bedrückang durch Einquartierungen, 
trotzdem sie von allen gemeindlichen Vorteilen ausgeschlossen seien. — Die 
Einfuhr von fremdem — mit Ausnahme von bayerischem — Salz wurde 
verboten. (Erneuert 1706, 1718, 1766.) — Die Ungemeindlichen, welche 
kein Gemeinderecht besaßen, wurden Viertler genannt. Später wurde ihnen 
gestattet, Vieh auszutreiben, auch wurden aus ihnen 2 Bürgerm'ister ge— 
sommen. — 1702. Als der domprobsteiliche Amtsknecht in einem ansbach— 
ischen Hause Fenster und Thüren wegnahm, wurde er in den Turm gesetzt. 
— 1707. Wildmeister Stechow aus Kalchreuth, welcher eine Fürther 
Bäckerstochter zur Frau hatte, kam öfters nach Fuürth. Im roten Roß be— 
kam er nun mit seinem Freunde, dem Wirte Ritter von den 3 Königen 
'n Nürnberg, solchen Streit, daß es ohne Vermittlung der übrigen An— 
wesenden zu traurigen Auftritten gekommen wäre. Stechow ritt fort und 
war schon über der Poppenreuther Brücke, doch kochte noch in ihm die 
Wut. Er kehrte um und eilte dem Ritter nach, welchen er auch im Thale 
bei Muggenhof in seiner Chaise ereilte und mit einer Pistole niederschoß. 
Stechow sergriff nun die Flucht über die Dooser Brücke nach Kalchreuth, 
wurde aber ausgeliefert und zum Tode verurteilt. In Langenzenn setzte 
nan ihn mit 2 Geistlichen auf einen Wagen, unter Vorantritt der 
Schuljegend, von welcher ein Knabe ein Kreuz trug, wurde er an den 
Ort feiner blutigen That gebracht und von dem Fallmeister Schmidt zu 
Fürth, welcher vorher Scharfrichter in Nürnberg gewesen war, enthauptet. 
Der Kopf wurde auf einen Pfahl gesteckt, jedoch in der zweiten Nacht ent⸗ 
wendet; niemand erfuhr, wohin er gekommen war. (Eger.), 
1709. Markgraf Wilhelm Friedrich ließ ein Lustlager mit Schanzen 
berhalb der Dobser Brücke für 2 Kompagnien Dragoner und seine.
	        
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