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fränkischen Provinzen wenigstens irgend eine Abrundung
beschieden sei, Nie dürften die enklavierten fremden
Distrikte, namentlich die fünf eichstädtischen, an eine
andere Macht fallen. Nürnberg müsse der König durch
Annahme des Subjektionsvertrags von 1796 an sich bringen.
Zwei Monate später stellte er drei Stufen für den Umfang
der fränkischen Erwerbung auf. Nach seiner Ansicht!
sollten nur die kleinen, zum Teil preussischen Gebiete im
südlichen Franken und Bayern gegeben werden, während
der König die Bistümer Bamberg und Würzburg im Norden
erlange, um an Hessen-Kassel, die westfälischen Provinzen
und die sächsischen Staaten Anschluss zu gewinnen. Sei
der Plan nicht durchzusetzen, dann solle Friedrich Wilhelm
für sich die bamberg-würzburgischen Lande südlich des
Mains fordern. Würde auch dies abgeschlagen, so möge
man wenigstens nicht eher sich beruhigen, als bis die vier
fränkischen Reichsstädte Nürnberg, Windsheim, Schweinfurt
und Rothenburg an den König kämen. Dieser versagte
lem Antrag die Genehmigung. Doch war es wahrscheinlich
dank dem Drängen Hardenbergs und zwar eben der Vor-
stellung‘ vom Oktober,? dass das Kabinettsministerium auf
einigem Zuwachs in Franken bestand.? Man begehrte
1. Vorschlag vom Okt. 1801, bei Ranke I, 451.
2. Das Schreiben vom 24. Aug. 1801 hatte diese Wirkung noch
nicht gehabt. In der Antwort vom ı. Sept, 1801 weist Haugwitz
Hardenbergs im Augustschreiben jedoch nicht mehr ausgesprochenen
Wunsch, die Hauptmasse der Entschädigung in Franken zu suchen,
als augenblicklich politisch ungeeignet zurück.
3. S. den Brief von Haugw. an Hard, vom 22, Jan. 1802, —
Bailleu II, 86. — In einem Reskript an Harnier d. d. Berlin 15.
Febr. 1802 (gez. Haugw.) heisst es: Montgelas scheine die preussische
Erklärung, über die Entschädigung missverstanden zu haben; der
König habe nur gesagt, die Masse seiner Entschädigung nicht im
fränkischen Kreise suchen zu wollen; aber immer habe er darauf
bestanden, dass zum Zweck eines geschlossenen Territoriums —