— 830 — fränkischen Provinzen wenigstens irgend eine Abrundung beschieden sei, Nie dürften die enklavierten fremden Distrikte, namentlich die fünf eichstädtischen, an eine andere Macht fallen. Nürnberg müsse der König durch Annahme des Subjektionsvertrags von 1796 an sich bringen. Zwei Monate später stellte er drei Stufen für den Umfang der fränkischen Erwerbung auf. Nach seiner Ansicht! sollten nur die kleinen, zum Teil preussischen Gebiete im südlichen Franken und Bayern gegeben werden, während der König die Bistümer Bamberg und Würzburg im Norden erlange, um an Hessen-Kassel, die westfälischen Provinzen und die sächsischen Staaten Anschluss zu gewinnen. Sei der Plan nicht durchzusetzen, dann solle Friedrich Wilhelm für sich die bamberg-würzburgischen Lande südlich des Mains fordern. Würde auch dies abgeschlagen, so möge man wenigstens nicht eher sich beruhigen, als bis die vier fränkischen Reichsstädte Nürnberg, Windsheim, Schweinfurt und Rothenburg an den König kämen. Dieser versagte lem Antrag die Genehmigung. Doch war es wahrscheinlich dank dem Drängen Hardenbergs und zwar eben der Vor- stellung‘ vom Oktober,? dass das Kabinettsministerium auf einigem Zuwachs in Franken bestand.? Man begehrte 1. Vorschlag vom Okt. 1801, bei Ranke I, 451. 2. Das Schreiben vom 24. Aug. 1801 hatte diese Wirkung noch nicht gehabt. In der Antwort vom ı. Sept, 1801 weist Haugwitz Hardenbergs im Augustschreiben jedoch nicht mehr ausgesprochenen Wunsch, die Hauptmasse der Entschädigung in Franken zu suchen, als augenblicklich politisch ungeeignet zurück. 3. S. den Brief von Haugw. an Hard, vom 22, Jan. 1802, — Bailleu II, 86. — In einem Reskript an Harnier d. d. Berlin 15. Febr. 1802 (gez. Haugw.) heisst es: Montgelas scheine die preussische Erklärung, über die Entschädigung missverstanden zu haben; der König habe nur gesagt, die Masse seiner Entschädigung nicht im fränkischen Kreise suchen zu wollen; aber immer habe er darauf bestanden, dass zum Zweck eines geschlossenen Territoriums —