Volltext: Preussens Politik in Ansbach-Bayreuth

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nicht daran, irgendwelche Lande zuzugestehen, die sich an 
das Gros der Monarchie angliederten oder isolierte Gebiete 
zu grösseren Provinzen abschlössen.! So wurden denn 
Preussen im Vertrag vom 23. Mai 1802 in Westfalen einige 
Streifen des. Bistums Münster zugesprochen, welche bisher 
getrennte Gebiete des Staates (Kleve, Mark, Ravensberg 
und Tecklenburg) verbanden, und das Bistum Paderborn, 
jedoch ohne ihm einen Zugang zu den sonstigen nahen 
Territorien des Königs zu eröffnen. In Thüringen erhielt 
dieser ausser Erfurt ein Stück Land, das eine preussische 
Enklave erweiterte, Die einzige gute Abrundung war das 
Bistum Hildesheim.*® Dem FErbstatthalter wurden nur 
geringwertige Striche überwiesen: das‘ Bistum Fulda, 
Dortmund, die Abtei Corvey und anderes, 
Preussen machte auch jetzt noch Anstrengung, 
wenigstens Nürnberg zu gewinnen. Alle erdenklichen 
Gründe wurden ins Treffen geführt. Die Stadt zu besitzen, 
erschien darnach für die Fürstentümer fast wie eine Lebens- 
frage. Aber auch Frankreich, behauptete man, zöge 
daraus trefflichen Nutzen. Weigerten sich die vermittelnden 
Mächte gleichwohl dagegen, so müsse Friedrich Wilhelm 
wenigstens als Schutzherr eingesetzt werden. Er würde 
dann die Bürgschaft für die Schulden übernehmen und der 
Stadt mit einem Vorschuss von einer Million Gulden 
unter die Arme greifen. Dadurch aber, dass er ermächtigt 
werden soll, Verfassung und Verwaltung nach seinem Gut- 
dünken zu ändern, ist die Schutzherrschaft praktisch von 
einer Landesherrschaft nicht unterschieden.? 
1. Sbornik a. a. O. 431. — Ranke: Hard, V, 111 f.,, 125. 
z. Sbornik a. a. O. 397. — Vgl. ebda 400. 
3. Entwurf zu einer Denkschrift „Die Verhältnisse der Reichs- 
stadt Nürnberg betreffend“, ohne Datum, aber in diese Zeit ge- 
hörend; R. so. n. 41—4. Vol. II. — Thiers IV, 109.
	        
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