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war Bamberg, der Direktor des Kreises, alles eher als ein
Freund des Königs. Noch im Frühjahr 1796 hatte die
Versammlung an den König das Ansinnen gerichtet, Depots
und Lazarette fortan in den Fürstentümern zu dulden.!
Um ihre Einmischung zu verhüten, sandte Hardenberg
an Nürnberg die offizielle Mitteilung acht Tage später,?
als ihm in seiner Instruktion befohlen war. Allein
der Konvent hatte bereits vorher ‘bei . Preussen
Vorstellungen erhoben.? Pfeiffer musste daher abermals
erklären, dass Friedrich Wilhelm die Annexionen
nicht als Kreissache betrachte; meinten die Stände Anlass
zu Beschwerden zu haben, so müssten sie dieselben einzeln
dem fränkischen Landesministerium unterbreiten.“ Gleich-
wohl wandte sich die Versammlung, der jetzt die Ansprüche
in ihrer vollen Ausdehnung bekannt wurden, am folgenden
Tage unmittelbar nach Berlin; vier Tage darauf wurde
dieser Schritt wiederholt, und am 20. Juli erfolgte ein drittes
Schreiben. Das Kabinettsministerium liess jedoch durch
die preussische Gesandtschaft® den Konvent auf denselben
Weg verweisen wie schon Hardenberg. Auch die
fränkische Reichsritterschaft, die sonst bei jedem
1. Konventseröffnung an die königliche Kreisdirektorialgesandt-
schaft d. d. Nürnberg 2. Apr. 1706; R. XI. 20 B.
2. 2. Juli 8 Uhr abends: Weisung Hard. auf dem Konzept des
Schreibens.
3. 30. Juni 1796: preussisches Promemoria an den Kreis d. d.
Nürnberg 3. Juli 1796; R. 44 C. 6.
4- Reskript Hard. an die preussische Gesandtschaft d. d.
Deberndorf 3. Juli 1796, das Promemoria vom 3. Juli 1796, Bericht
von Schmid u, Pfeiffer d, d. Nürnberg 5. Juli 1796; R. 44 C. 6.
5. Die drei Schreiben im K.-A a. a. O0. — Bericht Hard. vom
5. Juli 1796. — Berichte von Schmid u. Pfeiffer d. d. Nürnberg
7.» 10. und 31. Juli 1796. R. 44 C, 6.
6. Reskript an dieselbe d. d. Berlin 20. Juli 17096, gez. Alv.,
Haugw.; ebda.