Full text: Die israelitische Kultusgemeinde Nürnberg

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Der Distriktsrabbiner Dr. Loewi ın Fürth ist von 
vorstehender Entschliessung in geeigneter Weise verständigen 
zu lassen und folgen die Berichtsbeilagen im Anschluss zurück 
München, den ıı. September 1858. 
Auf Seiner Königlichen Majestät Allerhöchsten Befehl 
Dr. v. Aschenbrenner. 
An die 
Kgl. Regierung, Kammer des Innern, 
von Mittelfranken. 
Aufstellung eines israelitischen 
Religionslehrers in Nürnberg betr. 
Dieser Ministerialerlass weicht in zweifacher Beziehung 
von den bisherigen Regierungsentschliessungen ab. Während 
die R.-E. vom 20. April 1858 erklärte, »von einer exekutiven 
Beitreibung von Umlagen und Beiträgen zum Zwecke der 
Besoldung eines Lehrers, kann keine Rede sein«, sind 
nach dem obigen Ministerialerlasse »sämtliche selbständige 
israelitischen Glaubensgenossen als konkurrenzpflichtig zu 
erachten«, während ferner in den verschiedenen Regierungs- 
entschliessungen nur von einem Anschlusse der Nürnberger 
[sraeliten an die Fürther Kultusgemeinde die Rede war, 
verordnet der Ministerialerlass eine selbständige religiöse 
Organisation der Juden in Nürnberg. Nur die Art dieser 
Organisation wird nicht genau bestimmt. Die M.-E. drückt 
sich hier fast orakelhaft aus. Sollte zur Zeit eine förmliche 
Kultusgemeinde nicht gebildet werden wollen, so wird 
doch »eine der gemeindlichen ähnliche Organisation« 
notwendig sein. Von wessen Wollen soll die Bildung einer 
förmlichen Kultusgemeinde abhängen? Dr. Loewi meinte:
	        
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