Volltext: Hans Rigel: Nürmbergische Chronica [Anfang-1632]; Franz Schmidt: Tagebuch [1573-1618] – Nürnberg, STN, Amb. 652. 2°

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3. Wer Unrecht liebt/ den mag ergoͤtzen 
die ihre Red kan praͤchtig setze /, 
und sonst gleicht einem Pfauen⸗Schwanz / 
vergeblich sind galante Minen 
wann man dem Haus fast nichts kan dienen 
und doch fuͤrtrefflich wohl dem Tanz. 
4. Ein dumm-und blind-perliebtes Sinnen 
kan leicht den Geld Sack lieb gewinnen/ 
und gehet so die Knechtschafft ein; 
dann muß der Mann den Haspel drehen 
und auf der Frauen Haͤnde sehen / 
WwWann er nicht will gequaͤlet seyn. 
5. Gut ist es zwar wann man kan haben 
zugleich die Leib und Gluͤckes Gaben / 
schliest sich die Tugend nur nicht aus, 
Ist diese nicht auch mit verbunden 
sind jene zwey gar leicht verschwunden 
und steht auf schwachen Fuß das Haus. 
6. Ein Kluger laͤst das Aug nicht wehlen / 
diß kan die Fehler selten zehlen 
dieweil es selbst leicht fehlen kan. 
Das Herz muß hier den Ausschlag machen; 
dann sieht vergnuͤgt und voller Lachen 
die Lieb das recht geliebteean. 
7. Drum wer sich will in Ehstand geben 
und in den Maͤnner Orden leben 
der wehl ein wahres Tugend⸗Bild; 
Er wolle GOtt zum Werber brauchen 
In
	        
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