Volltext: Das Merkantil-Friedens- und Schiedsgericht der Stadt Nürnberg und seine Geschichte

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dem Handelsftande wenig Ehre und fo allgemein Mangel an 
Zutrauen bereite, daß gewijjenhafte Sachwalter fich alle Mühe 
geben, die vorkommenden, zur ausfchließlichen Kompetenz des 
Nierkantilk und Bancogerichts gehörigen Klagen an das Unter: 
gericht oder Stadtgericht zu ziehen, oder auch das AMarktgewölbe 
damit 3zu bebelligen, daß Yınre folche Parteien, denen es um 
‚Deremwigung“ der Prozejje zu thun war, fich an das Banco- 
gericht wenden und daß die AMarktvorfteher felbjt um des allge 
meinen Beften willen derartige Benachteiligungen einer Inftanz, 
deren Aitglieder fie felbit feien, ignorieren müßten. Die Schuld 
daran wurde verfchiedenen Amftänden zugefchrieben, einmal daß 
;aum alle 4 Wochen Sefjfion fei, daß den Prokuratoren zu viel 
Termine, Dertagungen verftattet mürden, daß zu wenig Refolu- 
Honen, welche {ich auf die Direktion des Prozefjes beziehen, bei 
den Seifionen ergingen. 2NMißlich fer ferner, daß die Akten den 
hochgelehrten Herrn Konfulenten in das Haus gefandt würden 
und hier lange genug liegen blieben bis. fie weiter erpediert 
würden. Schr lange dauere es auch nach Beendigung des 
Schriftenwechfels/ bis Relation und Torrelation gepflogen würde, 
o daß In der neueren Seit wenig Fälle aufzuweifen feien, wo 
innerhalb eines halben Hahres referiert wurde. Die Urfache fei 
darin zu fuchen, daß die zwei älteften Ratstonfulenten, welche 
in viel Gefchäfte haben, auch zugleich Ratgeber des Banco- 
zerichts feien und diefe Thätiakeit am Bericht ledialich als Xteben- 
zefchäft erfcheine. 
Mis Dorjchläge zur Abhilfe wurde empfohlen, die zwei 
üngften Konfulenten des Rats dem Bancogericht zuzufeilen und 
diejelben erft {päter in das Appelationsgericht einrücken zu laffen; 
dadurch würde auch vermieden, daß die nänmlichen Konfulenten 
n der unteren und oberen Inftanz zugleich thätig wären. 
Es Könnte durchaus nichts fchaden, wenn dem Bericht eine 
ganz neue fachgemäße Ordnung gegeben würde, da in den Pro: 
;efjen fich doch zumeift Kaufleute gegenüber ftünden und ein 
langfamer Gefchäftsgang {ich mit dem Bang der Handlung über- 
gaupt nicht verfrage. Ein möglich befchleuniates Derfahren fei 
5aber anzultreben.
	        
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