Volltext: Das Merkantil-Friedens- und Schiedsgericht der Stadt Nürnberg und seine Geschichte

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chen führte und gegen Ende des 18. Zahrhunderts feiner Auf: 
‚Sfung entgegenging, {0 teilte es doch in gewiffer Beziehung die 
Krankheit des leßteren. Bezüglich des früher viel gerühmten 
und bewährten befchleunigten Prozeßganges machte fich eine 3U- 
nehniende Altersfchwäche bemerfbar, und die CThätigkeit des 
Berichts erftrectte fich nicht viel auf Urteile. So gab im Jahre 1768 
der damalige Marktvorfteher Merkel, welcher im Zahre 1767 
auf diefe Stelle gewählt worden war, gelegentlich des Abfchlujfes 
dreier fchon lange anhängig gewefener Prozefje dem Aktuar den 
Auftrag nachzufehen, wie es ehedem gehalten wurde, „da nicht 
zinmal der dältefte Herr Confulent, noch weniger die andern 
Qerrn Qlijeffores fich erinnern Fonnten, wie es in Ddergleichen 
Fällen bei PDublicirung der Beicheid in den Formalibus ge: 
halten wurde.“ 1) 
Die Klagen über fchleppenden Prozeggang mehrten fich 
und führten fchließlich zur Aufhebung des AMerfkantil: und BYanco- 
gerichts, bezw. zur Wiederaufrichtung in einer neuen Gejtalt. 
Unterm 9. Auguft 1802 forderte eine Faiferliche Subdele: 
gationsfommiffion von den Marktvorftehern Bericht ein, da un: 
geachtet die AMerkantil- und Wechfelfachen celerrime zu erpediren 
eien, der Gefchäftsgang von langer Hand fein folle, *) 
Daraufhin Fam von den AMarktvorftebern unterm 1. No: 
vember 1802 Bericht ein. 
Die äußerft leidige Behandhug der Rechtshändel am 
hiefigen AMNerfkantil- und Bancogericht, war Ddafelbft ausgeführt, 
jet fo allgemein bekannt und von dem größten Teil der Mit- 
glieder des Gerichts fo fehr anerkanıt, daß fich die unterzeichneten 
Narktvorfteher füglich entänußern Fönnten, ihre mit der Kauf- 
mannfchaft fchon fo oft vereinigten und laut geäugerten Klagen 
aier noch einmal zu wiederholen. Die Klagen bezielten in erfter 
Linie den unbefchreiblich langfamen, Faum auszuhaltenden Gang 
der Rechtsfachen, welche doch die fchleunigite Behandlung erfor: 
derten, was den Parteien felbit zum höchften Nachteil gereicht, 
dem Serichte felbfit, insbefondere den Nitaliedern desfelben aus 
1) cf. MarftprotoFollbuch Xo. 339, angef. 1797, S. 48. 
2?) m YAft: Banco publico betr.
	        
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