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Dagegen sind bisher verausgabt:
Verwaltungskosten: 25 von 2042 265,76
Gezahlt an Entschädigungen und Kosten
für 4 Schäden aus der Rechnungsperiode
1901/1904454.... —..
153 Schäden aus der laufenden Rech—
nungsperiode. . .. UW
Reserviert: für 1 Schaden aus früheren
Rechnungsperioden ..
für 3 Schäden aus der laufenden
Rechnungsperiode .. 11030,00 M.
Prämienreserve . .. 61368,90 M.
zusammen bisher Ausgabe . .. 2100571,55 M.
Einnahme 2156776,39 M.
Ausgabe 2100571,55 M.
demnach voraussichtlich Gewinn 5057
Von der Verlesung des Verzeichnisses der stattgehabten Brände wird
Abstand genommen, der Berichterstatter bringt aber die größeren Brände
zur Kenntnis der Versammlung; das Verzeichnis wird dem Protokoll
beigefügt.
Das Wort wird zu dem erstatteten Vortrag nicht weiter gewünscht.
Auf, eine Anfrage des Vorsitzenden, ob seitens der Verbandsmitglieder
noch weitere Gegenstände zur Erörterung zu stellen sind, bringt Herr
Ramspacher Beschwerden des elsaß-lothringischen Zweigverbandes über die
Schwierigkeiten, die Mitgliedern dieses Verbandes bei dem beabsichtigten
Übertritt in den Versicherungsverband erwachsen sind, zum Vortrag.
Nach einer Außerung des Herrn Vorsitzenden des Verbandsvorstandes
erörtert Herr Direktor Schäfer eingehend die Umstände, die in Elsaß⸗
Lothringen, den Übergang in den Versicherungsverband erschweren und es
der zuständigen Generalagentur der Magdeburger Feuerversicherungs-Gesell—
schaft in einer Anzahl von Fällen unmöglich gemacht haben, den Anträgen
der betreffenden Verbandsmitglieder zu entsprechen. Herr Direktor Schäfer
erklärt, daß die Mitglieder des elsaß-lothringischen Zweigverbandes bei
der Magdeburger Feuerversicherungs-Gesellschaft auf eine ebenso entgegen—
kommende Prüfung und Erledigung ihrer Anträge rechnen können, wie
die übrigen Verbandsmitglieder.
Einige andere Verbandsmitglieder, die in bezug auf ihre eigene Ver—
sicherung Bemerkungen an den Vertreter der Magdeburger Feuerver—
sicherungs-Gesellschaft richten, werden auf die direkte Anfrage bei der Ge—
sellschaft oder bei dem Verbandsvorstande verwiesen, da die Beantwortung
ohne Kenntnis der Akten nicht angängig sei.
Die Anfrage, weshalb die Magdeburger Feuerversicherungs-Gesellschast
verlange, daß bei Versicherung im Verbande sämtliche Versicherungsgegen—
stände eines Mühlengehöftes — mit den aus dem 85 des Verbandsver—
trages ersichtlichen Beschränkungen — bei ihr versichert werden, wird von
dem Vertreter der Magdeburger Feuerversicherungs-Gesellschaft durch den