Volltext: Programm für den Bau und Betrieb einer Städt. Regie-Straßenbahn in Nürnberg - Fürth sowohl ohne als mit Rücksichtnahme auf den Ankauf des alten Betriebsnetzes der Nürnberg-Fürther Straßenbahngesellschaft

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recht wohl den viel natürlicheren Weg durch die frequente Jakobs 
straße am Hopfenmarkt vorbei benüten! Wir brauchen blos an 
die bestehende Straßenbahnlinie Marfeld-Fürth erinnern, die im 
städtischen Straßenbahnvertrag bei 810 zufälligerweise als eine 
einzige Linie aufgeführt ist, der also auf ihre ganze Ausdehnung 
eine Strecke zur Mitbenützung bis zu 400 Meter nur einmal 
entnommen werden darf. In früheren Jahren hat diese Linie 
aus drei gesonderten Abteilungen bestanden, die auch gesondert 
betrieben wurden, nämlich aus „Marfeld, Staatsbahnhof“, 
Staatsbahnhof, Hauptdepot“ und „Staatsbahnhof, Fürth“. Wie 
kann also die Straßenbahngesellschaft an einer Linie „Schweinan. 
Lichtenhof“ etwas auszusetzen haben, wenn sie selbst Linien be— 
sitzt, die infolge der Verkehrsbedürfnisse des Pulblikunis mit Ge⸗ 
nehmigung des Magistrats aus der Zusammenlegung früherer 
Einzellinien entstanden sind, denn die Strecke Marfeld, Zentral— 
hdahnhof hätte nach der jetzigen Prozeß⸗Theorie der Straßenbahn— 
gesellichaft mit der Linie Plärrer, Fürth gar nichts zu thun, und 
Henduell könnte ein Prozeßkrämer verlangen, daß für die Strecke 
Königsthor, Lorenzkirche, Plärrer“ die Ringstrecke via Stern— 
hor als Glied einer Strecke „Marfeld, Fürth“ substituiert werde. 
Es würde, wenn die Straßenbahngesellschaft sich von ihren 
subalternen Anschauungen rechtzeitig hätte emanzipieren wollen, 
sicher Mittel aund Wege genug gegeben haben, die Interessen des 
Publikums für neue Linien mit den Interessen der Aktionäre 
und mit denen der Stadtgemeinde zu Nutz und Frommen Aller 
unter einen Hut zu bringen, und zwar finanziell, wie verkehrs— 
technisch und rentabiliter. Man hat es nur nicht verstanden, und 
sozusagen den Wald vor lauter Bäumen nicht gesehen. Gegen 
solche Ansichten, daß man jede Geleiseverlängerung vermeiden 
müsse, weil man die Fahrgäste um das schon gezahlte „Zehnerl“ 
sonst nur unnötig weiterfahren oder unnötig weiter herholen 
müsse, kämpfen eben Götter selbst vergebens. Die spaßhafte 
Konsequenz wäre, das besteéhende Netz allmählig ganz ein— 
schrumpfen zu lassen, um zu beobachten, ob wirklich die Betrieébs— 
einnahmen die alten bleiben! 
Was aber die in den Streit hereingezerrte Gesetzes-Devise 
hon „Treu und Glauben“ betrifft, so glauben wir, daß ge— 
rade die Straßenbahngesellschaft in allererster Linie es sein 
dürfte, welche sich dafür dankbar erzeigen sollte, für die Unsumnie 
bon Entgegenkommen auf „Treu und Glauben“, das ihr über 
die jeweiligen Verträge hinausgehend seitens der Stadtgemeinde 
jederzeit dargeboten worden ist. Wir wollen aber nur zwei Dinge 
hier hervorheben, eines aus früherer und eines aus jüngster Zeit. 
Als Mitte der Soer FJahre der Beschluß zustande kam, die
	        
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