Volltext: Alt-Nürnberg

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allen Rechten und Zugehörungen belehnt. Bei seiner letzten Anwesen⸗ 
heit zu Nürnberg belehnte dann König Rudolf neben den Wald— 
stromers den Otto Koͤler von Weissenburg, nachher schlechtweg 
Forstmeister geheißen, mit dem Forstmeisteramt auf der Lorenzer 
Seite samt den dazu gehörigen Fürreuten und bestimmte, daß der— 
selbe vor Niemanden As dem kaiserlichen Butigler in Nürnberg 
Recht zu nehmen habe. 
König Rudolfs von Habsburg Nachfolger, Adolf von Nassau, 
der auf seinem Zuge nach Thüringen i. J. 1294 in Nürnberg war, 
glaubte wohl der Stadt Nürnberg eine besondere Gunst zu erweisen, 
udem er durch eine Verordnung die Waldrodungen um Nürnberg 
erleichterte. Diese Vergünstigung scheint aber zu argem Mißbrauch 
geführt zu haben, wie aus dem durch Kaiser Heinrich VII. i. J. 
13808 von Speyer aus an Schultheiß, Bürgermeister und Bürger 
von Nürnberg erlassenen Befehl hervorgeht. In demselben wird 
derlangt, seinen und des Reiches Wald, der bei Nürnberg zu beiden 
Seiten der Pegnitz liegt und seit 80 Jahren her verschiedentlich ver— 
wüstet und auch zu Ackerland gemacht worden, wieder zu Wald, wie 
er früher gewesen, zu machen. Und bevor er nach Italien aufbrach, 
erließ Heinrich VII. vom Elsaß aus am 29. August 1310 in einem 
weiteren königlichen Mandat, gerichtet an Burkhard von Seckendorf, 
genannt der Hörauf, an Konrad Stromer, Otto Koler und sämtliche 
Förster und Zeidler des Reichswaldes die Weisung, binnen jetzt und 
Ällerheiligen an einem angesetzten Tag vor Schultheiß und Bürger— 
meister in Nürnberg persoönlich zu erscheinen und bei den Heiligen 
zu schwören, den seit 500 Jahren durch Brand und andere Unfälle 
ganz verheerten Wald wieder in den vorigen Stand setzen zu wollen, 
auch keinem Auswärtigen oder Unberechtigten Nutzen aus ihm nehmen 
zu lassen und nötigenfalls Rat und Beistand der Stadt anzurufen. 
Hier ist also der Stadtgemeinde bereits ein gewisses Aufsichtsrecht 
uͤber den Wald und die darüber gesetzten Beamten zuerkannt. 
Die Sorge der verschiedenen Kaiser um die Erhaltung des 
Waldes und das Verhältnis der Stadt zum Reichswald gelangen 
zu noch deutlicherem Ausdruck in einer Verordnung Kaiser Ludwigs 
des Bayern v. J. 1331. Darin wird in Ansehung der großen 
Gebrechen, welche Stadt und Bürger von Nürnberg an dem Reichs⸗ 
walde erlitten haben und noch leiden und damit der Wald nicht 
weiter verwüstet werde und vergehe, an die Amtleute, Förster und 
Zeidler die Weisung erteilt, jährlich dem Rate zu Nürnberg zu 
schwören, alles zu halten, was dieser beschließt, was dem Reiche 
und der Stadt gut und nützlich, und zu rügen, was dem Walde 
schädlich sei. Es sollen auch die Amtleute, Förster und andere 
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