Full text: Alt-Nürnberg

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trostlosen Anblick darbieten. Ein Gang durch solche Bezirke bereitet 
in der That mehr Qual als Vergnügen; und besonders im Sonnen— 
brand heißer Tage entflieht dem streifenden Wanderer wohl mancher 
stille Seufzer, wenn ihm bei jedem Schritt der lose Sand tückisch 
unter den Füßen entweicht. Aber hinwiederum gibt es auch gar 
manche Stelle, wo jedem Naturfreund das Herz aufgeht, besonders 
wenn er nicht mit der sehr verbreiteten fatalen Vergleichungskrankheit 
behaftet ist. Da ist, um von den anziehendsten Punkten nur einige 
anzuführen, z. B. der prächtige Erdenwinkel Gsteinach an der in 
engem Felsthale munter dahinrauschenden Schwarzach; der Brunner 
Berg mit seinem herrlichen Baumschlag; das idyllisch zu den Füßen 
des Moritzbergs hingebettete Dörflein Brunn; der Bergrücken zwischen 
Fischbach und Mosbach (Hutberg) mit seiner auffallend üppigen 
Vegetation; die abwechslungsreichen Partien am Schmaußenbuck, dem 
Lieblingsziel der Nürnberger Ausflügler u. s. w. u. s. w. Und tritt 
der Wanderer an den Saum des Waldes und richtet seinen Blick 
entweder hier auf die aufragenden Zinnen der weithin sichtbaren 
Reichsburg oder dort auf die in bläulichem Dufte schwimmenden, 
sanft geschwungenen Linien des fränkischen Jura, so überkommt seine 
Seele wohl die Empfindung, daß in diesem Bereiche, wo schon so 
viel tüchtige Männer in stiller, unverdrossener Arbeit zum Ruhme 
ihrer Vaterstadt gestrebt und geschafft, auch für die harmlose Freude 
an der Natur gar manche Gelegenheit vorhanden ist. 
Die Geschichte des Nürnberger Reichswalds hängt mit der 
Geschichte der Stadt aufs engste zusammen. Aus den Zeiten der 
Salier ist uns keine Nachricht und keine Urkunde aufbewahrt, welche 
den Reichswald angeht; aus den Zeiten der Hohenstaufen aber 
wissen wir, daß i. J. 1228 Kaiser Friedrich II. die beiden Brüder 
Heinrich und Gramlieb Stromer, die dann für ihren Zweig des 
Geschlechts den Namen Waldstromer behielten, mit dem obersten 
Forstmeisteramt belehnte und ihnen und ihren Erben befahl und 
gewährte, des Kaisers und des Reiches Wild auf dem Walde zu 
hegen, und so lange der Kaiser nicht gegenwärtig, an seiner Statt 
zu jagen und zu genießen. 
In dem oben (S. 55) bereits erwähnten Lehenbriefe von 
1273 belehnte Kaiser Rudolf von Habsburg den Burggrafen Friedrich 
III. und dessen Nachkommen mit dem Forstmeisteramt auf Sebalder 
Seite und außerdem mit dem Recht auf das dritte Wild, den dritten 
Baum und das Abfallholz auf der Lorenzer Seite. Im Jahre 
1283 wurde Konrad Waldstromer, der Bruder von Heinrich und 
Gramlieb, für sich und seine Nachkommen von König Rudolf mit 
dem Forstmeisteramt in dem kaiserlichen Forst Lorenzer Seite mit
	        
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