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trostlosen Anblick darbieten. Ein Gang durch solche Bezirke bereitet
in der That mehr Qual als Vergnügen; und besonders im Sonnen—
brand heißer Tage entflieht dem streifenden Wanderer wohl mancher
stille Seufzer, wenn ihm bei jedem Schritt der lose Sand tückisch
unter den Füßen entweicht. Aber hinwiederum gibt es auch gar
manche Stelle, wo jedem Naturfreund das Herz aufgeht, besonders
wenn er nicht mit der sehr verbreiteten fatalen Vergleichungskrankheit
behaftet ist. Da ist, um von den anziehendsten Punkten nur einige
anzuführen, z. B. der prächtige Erdenwinkel Gsteinach an der in
engem Felsthale munter dahinrauschenden Schwarzach; der Brunner
Berg mit seinem herrlichen Baumschlag; das idyllisch zu den Füßen
des Moritzbergs hingebettete Dörflein Brunn; der Bergrücken zwischen
Fischbach und Mosbach (Hutberg) mit seiner auffallend üppigen
Vegetation; die abwechslungsreichen Partien am Schmaußenbuck, dem
Lieblingsziel der Nürnberger Ausflügler u. s. w. u. s. w. Und tritt
der Wanderer an den Saum des Waldes und richtet seinen Blick
entweder hier auf die aufragenden Zinnen der weithin sichtbaren
Reichsburg oder dort auf die in bläulichem Dufte schwimmenden,
sanft geschwungenen Linien des fränkischen Jura, so überkommt seine
Seele wohl die Empfindung, daß in diesem Bereiche, wo schon so
viel tüchtige Männer in stiller, unverdrossener Arbeit zum Ruhme
ihrer Vaterstadt gestrebt und geschafft, auch für die harmlose Freude
an der Natur gar manche Gelegenheit vorhanden ist.
Die Geschichte des Nürnberger Reichswalds hängt mit der
Geschichte der Stadt aufs engste zusammen. Aus den Zeiten der
Salier ist uns keine Nachricht und keine Urkunde aufbewahrt, welche
den Reichswald angeht; aus den Zeiten der Hohenstaufen aber
wissen wir, daß i. J. 1228 Kaiser Friedrich II. die beiden Brüder
Heinrich und Gramlieb Stromer, die dann für ihren Zweig des
Geschlechts den Namen Waldstromer behielten, mit dem obersten
Forstmeisteramt belehnte und ihnen und ihren Erben befahl und
gewährte, des Kaisers und des Reiches Wild auf dem Walde zu
hegen, und so lange der Kaiser nicht gegenwärtig, an seiner Statt
zu jagen und zu genießen.
In dem oben (S. 55) bereits erwähnten Lehenbriefe von
1273 belehnte Kaiser Rudolf von Habsburg den Burggrafen Friedrich
III. und dessen Nachkommen mit dem Forstmeisteramt auf Sebalder
Seite und außerdem mit dem Recht auf das dritte Wild, den dritten
Baum und das Abfallholz auf der Lorenzer Seite. Im Jahre
1283 wurde Konrad Waldstromer, der Bruder von Heinrich und
Gramlieb, für sich und seine Nachkommen von König Rudolf mit
dem Forstmeisteramt in dem kaiserlichen Forst Lorenzer Seite mit