Das II. Diertel fängt an der Stadtmauer beim Einfluß der Pecgnig
an, Iäuft anı linken Pegnigzufer bis an die Burgfriedensgrenze, und an
diefer fort bis zur Allersbergerfivaße und herein bis zum Sraucnthor.
Das IV. Diertel fängt beim Srauenthor an, Läuft an der Allers:
bergerftraße hHinauf bis zum Landgraben, an der Burgfriedensaqrenze fort
bis zur PecgnizZz und da am Linken Pegnikufer bis herauf zum Ballerthor.
Die Signale beim Ausbruch cines Seucrs im Burafrieden unter:
fcheiden fi von denen in der Stadt, daß nach dem Anfchlagen mit der
SZturmglocke, ftatt mit der Trompete mit dem Düthorn geblafen und
ntit beiden abgewechfelt wird.
Das Aushängen der Sahne und der Laternen auf den Chlürmen,
das Läuten zu St. JohHamis, Wöhrd, St, Peter und Goftenhof, fowie
der Alların mit der Trommel in diefen und dußern Diftrikten, hat alcich:
falls zu gejchehen.
Durch Befchluß vom 22. Tan. 1828 wurden die ANarmplägze für
den Burafrieden bekannt gegeben, nämlich:
1) beim Sprikenhaus am Chiergärtnerthor,
2) anı Blank’fchen Garten nächft dem Srauenthor,
3) am Suchs’fchen Wirthshaus,
4) am Dflerer.
Weiter wurde unterm 28, Oktober 1828 veröffentlicht, daß die
Hicfige IL. Seuercompagnie, fomwic das zur NTobilienrettung verpflichtete
Derfonal bei einem Brande im Burgfrieden fidh fofort auf den Brand:
plaß zu begeben und das Löfchen und Abräumen zu beforgen hat.
DieIV. Seuer-Compagnic begibt fich auf die betreffenden Allarmpläße.
Bet einem Ausbruch des Seuers in der Dorftadt IWDSHrd find, weil
dafelbft eine eigene Seuer-Compagnice befteht, die ftÄdtifchen Seuer: Com:
pagnicn nicht verpflichtet, Dienfte zu machen. Sie merden aber von fich
jelbft gedrungen fühlen, ihren bedrängten NTitbürgern mit aleichem Eifer
unentgeltlich beizuftehen.
Außerdem werden bei einem Brande int Burgfricden eine große
Löfchmafchine und ein Magen mit 200 Löfchaintern, 4 Pechfackeln,
50 Pcchkränzen und zwei Schlauchbögen beladen, aus dem Sauhof, dann
sine zweite Löfchmafchine aus dem, dem Brandplak zunÄichft Keqgenden
itädt, Sprizenhaus beigerchafft.
1843. Mach dem großen Hrande der Eckert’Ichen Kunfihmühle in der
Aaiferfiraße im Jahre 1842, wurden die verfchiedenften Reformvor-
jchläge zur Derbefferung des Seuerlöfchwefens gemacht und nach vielen
Berathungen und Berichten erfolgte im Oktober 1845 die Serausgabe
einer Seuerlöfchordnung, welche überfichtlicher zufammengeftellt als die
“rüheren und in die acht folaenden Bauptabfchnitte eingethHeilt war.