Volltext: Die Entwicklung des Feuerlöschwesens der Stadt Nürnberg von frühester Zeit an bis heute

18374. WMachdem im Laufe der Seit die Sreiwillige Seuerwehr fich 
nechr und mehr entwickelte, ferner dem Wachsthum der Stadt ent: 
‘prechend, weitere ftändiage Machtfeuermwachen eingerichtet und cine größere 
Anzahl Bndranten der neuen Mafferleitung für den Löfchdienft zur Der: 
Aiqung aeftellt maren, aqalıg man an die oben erwähnte Auflöfung des 
Seuergehorfams und Gründung der nicht mehr nach Gewerben, fondern 
nach Stadtvierteln eingetheilten Stadtviertels-Compagnien oder Pflicht: 
Feuerwehr, Auf Grund diefer Weucrungen wurde unterm 2. Juni 1874 
4yachftehende SeucrlLöfchordnung hinausacachen. 
Ortspolizeiliche Dorfchriften für die Stadt WMürnberg. 
Dom Magiftrat der kal. bancr. Stadt Nürnberg 
mird mit Rılckficht auf S 368 Siff. S des Strafacfezbuches flir das 
deutfche Reich auf Grund des Art. 2 Siff. 14 des Polizeittrafgefekbuches 
Air Bayern vom 26. December 1871 in Ergänzung der allerhöchtten 
Derordnung vom 10. Janıar 1862, die Derhütung von Seuersgefahren 
betr., unter Aufhebung der bisherigen folgende 
Seuerlöfbordnung 
als ortspolizeiliche Dorfchrift hiermit crlaffen. 
A. £öfchaerathichaften und darauf bezügliche Einrichtungen, 
8 1. 
Die Löfchgeräthe aller Art, als Löfchmafchinen, MWajferkufen, 
Seuerhaken, Leitern, Scuereimer u. f. w., firden fich in den verfchiedenen 
aneren und dußeren dem treffenden Löfchperfonal bekannten Stadt 
Siftrikten aufbewahrt. 
Zu jedem Sprigenhaus find mehrere Schlüffel vorhanden und 
zur fteten Bereitfchaft an die treffenden Sprikenmeifter und an die 
gaächiten Machbarıu vertheilt. 
8 2. 
Der ftädtifche Brandmeifter hat dafür zu forgen, daß fämmtliche 
Heräthe und Requifiten fammt ihren Aufbewahrungsorten fortwährend 
n gutem Stand erhalten werden, und cs wird fich der Polizeivorftand 
unter Zuziehung des ftädtifchen Bauraths durch alljährlich vorzunehntende 
ıllgemeine Probe und Difitation von dem plünktlichen Dollzuge Ddiefer 
Anordnung überzeugen.
	        
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