fullscreen: Das alte Nürnberger Kriminalrecht

264 B. Besonderer Teil. VI. Missetaten wider die Religion. 
wulste, nahm vorerst einen lediglich beobachtenden Standpunkt 
ein. Die Sekte dokumentierte offen ihre Zugehörigkeit zur ka- 
tholischen Kirche und erwies sich frei von Umsturzbestrebungen 
politischen Charakters. Es war daher zu Besorgnissen ernstlicher 
Natur keinerlei Anlals gegeben. Dals die Lehre in so kurzer 
Zeit ein so weites Herrschaftsgebiet errang, war keineswegs zu 
verwundern; mulste doch vornehmlich das niedere Volk die Welt- 
entsagung eines Waldus sympathisch berühren. 
Der Bamberger Chorherr und Pfarrer von s. Sebald Hermann 
von Stein huldigte indefs anderer Anschauung. Ihm, dem die 
auch gegen den Prunk der Kleriker Eifernden höchst unbequem 
sein mochten, war es wohl zu danken, dafs sich der Oberhirt 
1332 zum ernstlichen Vorgehen gegen die Nürnberger Waldenser 
entschlofs, ja, den Chorherrn selbst mit der Leitung der Inquisition 
hetraute 
Ehrerbietig wurden vom Rat die Ketzermeister emptangen, 
wiewohl nicht ohne feierlichen Protest gegen die Verdächtigung, 
welche man wider die Stadt erhoben, und die Zumutung, dafs er 
den Inquisitoren zu Allem, was ihres Amtes sei. behilflich und 
förderlich sein müsse. Auch begehrte er, dafs man nicht, wie 
bisher, nur arme und schlichte Leute als Ketzer einziehen, sondern 
hauptsächlich wider die des Unglaubens noch mehr bezichtigten 
Reichen einschreiten solle, damit nicht das Geschrei unter dem 
Volk entstünde, es ginge allein über die Armen. Auf solche 
Weise glaubte der Rat -—- der zumeist durch den Protonotar 
Friedrich mit den Ketzerrichtern verhandelte —— den Vorwurf der 
Mitschuld an der Veranlassung der Inquisition im Keime zu er- 
sticken. Bald drohte sogar ein ernstlicher Zwiespalt. H. v. Stein 
weigerte sich nämlich, zwei Bürger, welche er selbst als Häretiker 
hervorhob, und die sich freiwillig unter der Versicherung ihrer 
Schuldlosigkeit der Prüfung unterwarfen, zu inquirieren, worauf 
der Rat trotzig jede weitere Unterstützung versagte und jede Ver- 
antwortung, wenn die Untersuchung völlig erfolglos bleibe, von 
sich wies.?) Der Chorherr brachte daher seine Tätirykeit rasch 
') Gelb N. nr. 9, d, notar. Protokoll über die Inquisition. Nach Ann. 
bereits um 1170 Waldenser in N., s. f. Lochner, Gesch, d, Stadt N. z. z. 
Karl IV, 1 und Haupt, Die rel. Sekten in Franken vor d. Reformation, 18. 
2) Fridericus protestatur, quod per Dominos suos non staret nec ner
	        
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