Volltext: Die reichsstädtische Haushaltung Nürnbergs (1. Band)

250 Zweiter Teil. Die Verwaltungsämter. 
alljährlich um Ostern stattfindenden Neuverlosung der Fleischbänke für 
das ganze Jahr im voraus. 
Das Zinsmeisteramt wurde in unserer Epoche bei der jährlichen Aus- 
teilung der Ämter jedesmal Hans Tetzel, also einem Älteren Bürgermeister 
übertragen. Der Zinsmeister konnte demzufolge über die Angelegenheiten 
‚eines Amtes persönlich im Rate Vortrag halten und die ihm nötig er- 
scheinenden Anträge stellen. Jedoch übten die Losunger insofern eine 
yewisse Aufsicht über ihn aus, als sie dafür zu sorgen hatten, dafs er sich 
bei der Verwaltung seines Amtes nicht säumig erwies. Seine Aufgabe 
war, die frei werdenden Zinshäuser u. s. w. öffentlich auszuschreiben und 
an den Meistbietenden!) auszuleihen. Die gruppen weise an einzelne Ge- 
werbe vermieteten Verkaufsstände, wie z. B. die Bänke der Fleischhacker, 
Tuchscherer, Hafner, Lederer, Melber, Fischer und Kandelgiefser hatte er 
unter die Beteiligten zu verlosen. Bei jeder Neuverleihung lag es ihm 
ob, nach Mafsgabe der ihm vom Rat hierfür erteilten Weisungen den 
Pachtvertrag zu formulieren, die Dauer der Pacht, die Höhe des Zinses, 
lie Zinstermine und den vom Nutzniefser zu übernehmenden Anteil an 
der Baulast zu vereinbaren. Bei Handänderungen der zu Erbzins aus- 
yeliehenen Grundstücke hatte er den der Stadt gebührenden Handlohn 
einzuziehen. Vor allem aber war es sein Amt, die zu den halbjährlichen 
Terminen fälligen Zinse einzutreiben. Wo einzelne Gewerke, wie die 
Fleischhacker, Hafner, Lederer und andere, ganze Gruppen von Verkaufs- 
ständen inne hatten, besorgten die Gewerbeangehörigen das Einsammeln 
der Zinsen selbst. Dafür wurden diejenigen, welche dem Zinsmeister das 
eingesammelte Geld überbrachten, von ihm durch ein Trinkgeld geehrt. 
Von den übrigen Zinspflichtigen zog er das Geld direkt ein, anscheinend 
in der Weise, dafs er sie durch seine Knechte zu sich bestellen und im 
Falle der Zahlungsverweigerung auspfänden liefs. 
Mafsgebend für die von ıhm einzubringenden Zinse war das sogenannte 
Zinsmeisterbuch,?) das unter seiner Mitwirkung zu Beginn eines jeden 
Rechnungsjahres in der Losungstube angefertigte Verzeichnis der ihm 
anterstellten Zinsgüter, in welchem er die ım Laufe des Jahres eingehenden 
Zinsraten und die neu abgeschlossenen Leiheverträge zu vermerken hatte. 
Das eingenommene Geld lieferte er nach Abzug "der Erhebungsunkosten 
je nach Gelegenheit in der Losungstube ab, um dann‘ am Schlusse des 
Rechnungsjahres in einer der letzten Wochen vor Ostern in Gegenwart 
1) Ratsverlafs 1474. Nbg. KA, RB. Ic. 
2) Die Zinsmeisterbücher sind uns im Nürnberger Stadtarchiv für die Jahre 
{401 und 1414 bruchstückweise und von 1468 an für die meisten Jahre vollständig 
erhalten.
	        
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