250 Zweiter Teil. Die Verwaltungsämter.
alljährlich um Ostern stattfindenden Neuverlosung der Fleischbänke für
das ganze Jahr im voraus.
Das Zinsmeisteramt wurde in unserer Epoche bei der jährlichen Aus-
teilung der Ämter jedesmal Hans Tetzel, also einem Älteren Bürgermeister
übertragen. Der Zinsmeister konnte demzufolge über die Angelegenheiten
‚eines Amtes persönlich im Rate Vortrag halten und die ihm nötig er-
scheinenden Anträge stellen. Jedoch übten die Losunger insofern eine
yewisse Aufsicht über ihn aus, als sie dafür zu sorgen hatten, dafs er sich
bei der Verwaltung seines Amtes nicht säumig erwies. Seine Aufgabe
war, die frei werdenden Zinshäuser u. s. w. öffentlich auszuschreiben und
an den Meistbietenden!) auszuleihen. Die gruppen weise an einzelne Ge-
werbe vermieteten Verkaufsstände, wie z. B. die Bänke der Fleischhacker,
Tuchscherer, Hafner, Lederer, Melber, Fischer und Kandelgiefser hatte er
unter die Beteiligten zu verlosen. Bei jeder Neuverleihung lag es ihm
ob, nach Mafsgabe der ihm vom Rat hierfür erteilten Weisungen den
Pachtvertrag zu formulieren, die Dauer der Pacht, die Höhe des Zinses,
lie Zinstermine und den vom Nutzniefser zu übernehmenden Anteil an
der Baulast zu vereinbaren. Bei Handänderungen der zu Erbzins aus-
yeliehenen Grundstücke hatte er den der Stadt gebührenden Handlohn
einzuziehen. Vor allem aber war es sein Amt, die zu den halbjährlichen
Terminen fälligen Zinse einzutreiben. Wo einzelne Gewerke, wie die
Fleischhacker, Hafner, Lederer und andere, ganze Gruppen von Verkaufs-
ständen inne hatten, besorgten die Gewerbeangehörigen das Einsammeln
der Zinsen selbst. Dafür wurden diejenigen, welche dem Zinsmeister das
eingesammelte Geld überbrachten, von ihm durch ein Trinkgeld geehrt.
Von den übrigen Zinspflichtigen zog er das Geld direkt ein, anscheinend
in der Weise, dafs er sie durch seine Knechte zu sich bestellen und im
Falle der Zahlungsverweigerung auspfänden liefs.
Mafsgebend für die von ıhm einzubringenden Zinse war das sogenannte
Zinsmeisterbuch,?) das unter seiner Mitwirkung zu Beginn eines jeden
Rechnungsjahres in der Losungstube angefertigte Verzeichnis der ihm
anterstellten Zinsgüter, in welchem er die ım Laufe des Jahres eingehenden
Zinsraten und die neu abgeschlossenen Leiheverträge zu vermerken hatte.
Das eingenommene Geld lieferte er nach Abzug "der Erhebungsunkosten
je nach Gelegenheit in der Losungstube ab, um dann‘ am Schlusse des
Rechnungsjahres in einer der letzten Wochen vor Ostern in Gegenwart
1) Ratsverlafs 1474. Nbg. KA, RB. Ic.
2) Die Zinsmeisterbücher sind uns im Nürnberger Stadtarchiv für die Jahre
{401 und 1414 bruchstückweise und von 1468 an für die meisten Jahre vollständig
erhalten.