250 Zweiter Teil. Die Verwaltungsämter. alljährlich um Ostern stattfindenden Neuverlosung der Fleischbänke für das ganze Jahr im voraus. Das Zinsmeisteramt wurde in unserer Epoche bei der jährlichen Aus- teilung der Ämter jedesmal Hans Tetzel, also einem Älteren Bürgermeister übertragen. Der Zinsmeister konnte demzufolge über die Angelegenheiten ‚eines Amtes persönlich im Rate Vortrag halten und die ihm nötig er- scheinenden Anträge stellen. Jedoch übten die Losunger insofern eine yewisse Aufsicht über ihn aus, als sie dafür zu sorgen hatten, dafs er sich bei der Verwaltung seines Amtes nicht säumig erwies. Seine Aufgabe war, die frei werdenden Zinshäuser u. s. w. öffentlich auszuschreiben und an den Meistbietenden!) auszuleihen. Die gruppen weise an einzelne Ge- werbe vermieteten Verkaufsstände, wie z. B. die Bänke der Fleischhacker, Tuchscherer, Hafner, Lederer, Melber, Fischer und Kandelgiefser hatte er unter die Beteiligten zu verlosen. Bei jeder Neuverleihung lag es ihm ob, nach Mafsgabe der ihm vom Rat hierfür erteilten Weisungen den Pachtvertrag zu formulieren, die Dauer der Pacht, die Höhe des Zinses, lie Zinstermine und den vom Nutzniefser zu übernehmenden Anteil an der Baulast zu vereinbaren. Bei Handänderungen der zu Erbzins aus- yeliehenen Grundstücke hatte er den der Stadt gebührenden Handlohn einzuziehen. Vor allem aber war es sein Amt, die zu den halbjährlichen Terminen fälligen Zinse einzutreiben. Wo einzelne Gewerke, wie die Fleischhacker, Hafner, Lederer und andere, ganze Gruppen von Verkaufs- ständen inne hatten, besorgten die Gewerbeangehörigen das Einsammeln der Zinsen selbst. Dafür wurden diejenigen, welche dem Zinsmeister das eingesammelte Geld überbrachten, von ihm durch ein Trinkgeld geehrt. Von den übrigen Zinspflichtigen zog er das Geld direkt ein, anscheinend in der Weise, dafs er sie durch seine Knechte zu sich bestellen und im Falle der Zahlungsverweigerung auspfänden liefs. Mafsgebend für die von ıhm einzubringenden Zinse war das sogenannte Zinsmeisterbuch,?) das unter seiner Mitwirkung zu Beginn eines jeden Rechnungsjahres in der Losungstube angefertigte Verzeichnis der ihm anterstellten Zinsgüter, in welchem er die ım Laufe des Jahres eingehenden Zinsraten und die neu abgeschlossenen Leiheverträge zu vermerken hatte. Das eingenommene Geld lieferte er nach Abzug "der Erhebungsunkosten je nach Gelegenheit in der Losungstube ab, um dann‘ am Schlusse des Rechnungsjahres in einer der letzten Wochen vor Ostern in Gegenwart 1) Ratsverlafs 1474. Nbg. KA, RB. Ic. 2) Die Zinsmeisterbücher sind uns im Nürnberger Stadtarchiv für die Jahre {401 und 1414 bruchstückweise und von 1468 an für die meisten Jahre vollständig erhalten.