Volltext: Ausleihjournal der Stadtbibliothek Nürnberg, 1841-1858 – Nürnberg, STN, A.K. 26(1)

XIL 
vorführen lassen, von diesen die Prämlirungsfähigen absondern 
und sie je nach Qualität mit I., IL. und III. Preisen belegen, oder 
höchst lobend und lobend erwähnen. Die für eine Klasse bestimmten 
Preise werden von den Richtern den entsprechenden Nummern zu- 
ertheilt. „Höchst lobende“ und „lobende Erwähnung“ ertheilen 
die Richter nach freiem Ermessen und muss solchen Hunden 
deutscher Rasse (siehe Eintragungsbestimmungen $ 5) die Berech- 
tigung zur Eintragung in das Deutsche Hunde-Stammbuch ertheilt 
werden. Sind in einer Klasse nach Ansicht der Richter prämlirung's- 
fähige Hunde nicht vorhanden, so fallen die Preise aus. 
Der Beste der mit höchst lobender Erwähnung belegten Hunde 
jeder Klasse ist mit der Bezeichnung „Reserve“ kenntlich zu 
machen; er rückt im Falle der Disqualifikation eines Vorgängers 
entsprechend auf, In einem solchen Falle rücken jedoch nur die- 
jenigen Hunde vor, denen. vom Preisrichter die Qualifikation für 
den höheren Preis besonders zuerkannt wird. 
Sind in einer Klasse 2 Hunde für den I. Preis gleichberechtigt 
befunden worden, so sollen sie beide als Gewinner des I. Preis 
bezeichnet und das Geld des I. und II. Preis soll gleichmässig 
zwischen ihnen getheilt werden. Ehrenpreise, Spezialpreise oder 
Zusatzpreise, welche für den besten oder zweitbesten Hund der 
betreffenden Klasse bestimmt sind, werden, soweit sie aus baarem 
Seld bestehen, vorbehaltlich der einzuholenden Zustimmung der 
Stifter, gleichfalls getheilt, sofern es untheilbare Gegenstände sind, 
unter den zwei zum I. Preis Berechtigten, durch den Preisrichter 
verloost. Hunde, denen der Preisrichter in derselben Klasse II. 
bez. III. Preis zuerkennt, erhalten alsdann nur ein Diplom dieses 
Preises und event. Medaille ohne den Geldpreis. 
Sinnentsprechend ist mit der Ertheilung des zweiten und 
ädritten Preises zu verfahren, wenn zwei oder mehr berechtigte 
Hunde dabei in Betracht kommen. . 
Ehrenpreise treten an die Stelle der I. Preise der offenen 
Klassen und werden, wenn nöthig, vom Comite auf die doppelte 
Höhe des I, Preises ergänzt. 
Spezialpreise dürfen nur solche Hunde erhalten, welchen in 
ihrer Klasse mindestens der dritte Preis zuerkannt worden ist. 
Es steht im Belieben der Preisrichter, ob sie mit oder ohne 
Katalog richten wollen. Ist ein Preisrichter verhindert, bei der 
Prämiirung zu erscheinen, so werden seine Klassen einem Ersatz- 
Preisrichter oder einer anderen geeigneten Persönlichkeit über- 
wiesen, was vor Beginn der Prämilirung durch Anschläge in 
der Ausstellung bekannt gegeben wird. Während der Prämlirung 
darf Niemand ausser den zuständigen Preisrichtern, den beige- 
gebenen Ordnern, Sekretären und denjenigen Personen, welche die 
Hunde vorführen, den Prämiirungsring betreten. 
$ 23. Jeder Anmeldende ist für die geschehenen Angaben be- 
treffs der Abstammung etc. haftbar. Wer über die Abstammung 
eines angemeldeten oder ausgestellten Hundes wissentlich falsche
	        
Waiting...

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.