XIL
vorführen lassen, von diesen die Prämlirungsfähigen absondern
und sie je nach Qualität mit I., IL. und III. Preisen belegen, oder
höchst lobend und lobend erwähnen. Die für eine Klasse bestimmten
Preise werden von den Richtern den entsprechenden Nummern zu-
ertheilt. „Höchst lobende“ und „lobende Erwähnung“ ertheilen
die Richter nach freiem Ermessen und muss solchen Hunden
deutscher Rasse (siehe Eintragungsbestimmungen $ 5) die Berech-
tigung zur Eintragung in das Deutsche Hunde-Stammbuch ertheilt
werden. Sind in einer Klasse nach Ansicht der Richter prämlirung's-
fähige Hunde nicht vorhanden, so fallen die Preise aus.
Der Beste der mit höchst lobender Erwähnung belegten Hunde
jeder Klasse ist mit der Bezeichnung „Reserve“ kenntlich zu
machen; er rückt im Falle der Disqualifikation eines Vorgängers
entsprechend auf, In einem solchen Falle rücken jedoch nur die-
jenigen Hunde vor, denen. vom Preisrichter die Qualifikation für
den höheren Preis besonders zuerkannt wird.
Sind in einer Klasse 2 Hunde für den I. Preis gleichberechtigt
befunden worden, so sollen sie beide als Gewinner des I. Preis
bezeichnet und das Geld des I. und II. Preis soll gleichmässig
zwischen ihnen getheilt werden. Ehrenpreise, Spezialpreise oder
Zusatzpreise, welche für den besten oder zweitbesten Hund der
betreffenden Klasse bestimmt sind, werden, soweit sie aus baarem
Seld bestehen, vorbehaltlich der einzuholenden Zustimmung der
Stifter, gleichfalls getheilt, sofern es untheilbare Gegenstände sind,
unter den zwei zum I. Preis Berechtigten, durch den Preisrichter
verloost. Hunde, denen der Preisrichter in derselben Klasse II.
bez. III. Preis zuerkennt, erhalten alsdann nur ein Diplom dieses
Preises und event. Medaille ohne den Geldpreis.
Sinnentsprechend ist mit der Ertheilung des zweiten und
ädritten Preises zu verfahren, wenn zwei oder mehr berechtigte
Hunde dabei in Betracht kommen. .
Ehrenpreise treten an die Stelle der I. Preise der offenen
Klassen und werden, wenn nöthig, vom Comite auf die doppelte
Höhe des I, Preises ergänzt.
Spezialpreise dürfen nur solche Hunde erhalten, welchen in
ihrer Klasse mindestens der dritte Preis zuerkannt worden ist.
Es steht im Belieben der Preisrichter, ob sie mit oder ohne
Katalog richten wollen. Ist ein Preisrichter verhindert, bei der
Prämiirung zu erscheinen, so werden seine Klassen einem Ersatz-
Preisrichter oder einer anderen geeigneten Persönlichkeit über-
wiesen, was vor Beginn der Prämilirung durch Anschläge in
der Ausstellung bekannt gegeben wird. Während der Prämlirung
darf Niemand ausser den zuständigen Preisrichtern, den beige-
gebenen Ordnern, Sekretären und denjenigen Personen, welche die
Hunde vorführen, den Prämiirungsring betreten.
$ 23. Jeder Anmeldende ist für die geschehenen Angaben be-
treffs der Abstammung etc. haftbar. Wer über die Abstammung
eines angemeldeten oder ausgestellten Hundes wissentlich falsche