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Besitzer sich genügend ausweisen, um seinen Hund entfernen zu
dürfen. (s. $ 15.)
& 17. Rücksendung nicht abgeholter Hunde. Hunde, welche
nicht abgeholt worden sind, werden nach Schluss der Ausstellung
von dem Annahme- und Rücksendungsausschuss auf Gefahr des
Empfängers. als Eilgut oder mit der Post zurückgesandt, falls nicht
anders darüber verfügt ist.
Falls die Versandtkiste schadhaft oder vollständig unbrauch-
bar ist, wird sie auf Kosten des Besitzers ausgebessert oder durch
eine neue ersetzt. Die Kosten dafür werden durch Nachnahme
eingezogen.
8 18. Haftbarkeit für Verlust. Das Comite wird dafür
nach Möglichkeit Sorge tragen, dass die Verpflegung der Hunde
auf das Beste geschieht und die Verwahrung gut und sicher ist,
überhaupt durch strenge Handhabung der Ausstellungs-Bedingungen
die grösste Ordnung zu erhalten suchen. Für Verlust irgend
eines Hundes bei Feuersgefahr, durch Tod, Entlaufen,
Beschädigung etc. kann jedoch eine Haftpflicht nicht
übernommen werden.
& 19. Aufrechterhaltung der Ordnung. Dem Vorstand und
den beiden Platzdirigenten allein liegt die Aufrechterhaltung der
Irdnung in der Ausstellung ob;
8 20. Plakate. Es ist den Ausstellern nicht gestattet, an
den Ständen ihrer Hunde Plakate, Photographien oder dergl. vor
der Prämlirung anzuheften, nach der Prämlirung nur solche,
welche von der Geschäftsstelle abgestempelt sind. Zuwiderhand-
lungen werden mit 3.4 bestraft. Unberechtigte Anschläge werden
durch das Aufsichtspersonal entfernt. Von der Ausstellungsleitung
bewirkte Anschläge an den Ständen dürfen von den Ausstellern
unter keinen Umständen eigenmächtig entfernt werden. Zuwider-
handelnde werden mit 3.4 bestraft und können im Wiederholungs-
‘alle durch die Ausstellungsleitung aus der Ausstellung gewiesen
werden.
& 21. Prämiirung. Die Prämlirung beginnt Samstag, den
27. Juni, Morgens 9 Uhr. Dieselbe erfolgt in besonders her-
gerichteten Preisringen.‘ Die ertheilten Preise werden in jedem
Preisringe und bei jeder Klasse sofort durch den Ordner ‚auf einer
aushängenden Tafel deutlich sichtbar verzeichnet und nach Been-
digung der Prämiirung an den Ständen der betreffenden Hunde
durch Ankleben von Plakaten vermerkt.
Alle Hunde werden zur Prämlirung vorgeführt, doch ist den
Ausstellern auch gestattet, dies selbst zu thun oder durch Beauf-
iragte besorgen zu lassen.
Die Prämien bestehen aus Staatsmedaillen für hervor-
ragende züchterische Leistungen, Ehrenpreisen, Geldpreisen,
Spezial- und Zusatzpreisen, Medaillen und Diplomen.
‚822. Art der Prämiirung. Die Prämlirung geschieht, in-
Aem sich die Preisrichter sämmtliche Hunde einer Klasse zugleich