ein Hund im Laufplatze verweilt, jedoch muss in den Stunden
von 10—1 Uhr Vormittags und 3—6 Uhr Nachmittags
jeder Hund unbedingt in seinem Stande bleiben.
Wer Hunde belästigt, oder unbefugterweise aus ihren Ständen
entfernt, hat sofortige Ausweisung aus der Ausstellung zu gewärtigen,
Falls ein Hund erkrankt, kann die Ausstellungsleitung auf ein
Gutachten der Ausstellungsthierärzte die sofortige Entfernung
gestatten.
& 13. Laufplatz. Um den Hunden Bewegung zu verschaffen
und sie vorführen zu können, sind eingefriedigte Laufplätze her-
gerichtet, die den Ausstellern zweimal am Tage für je 10 Mimaten
kostenlos zur Verfügung stehen, sofern sie auf dem Anmeldeschein
erklärt haben, dass sie ihren Hund selbst ausführen wollen. ;
Im Uebrigen wird jeder Hund täglich mehrmals durch Wärter
in einen Laufplatz gebracht werden.
814, Entfernung der Hunde aus der Ausstellung. Es ist
den Ausstellern gestattet, ihre Hunde unter Abgabe des Annahme-
scheines und gegen Hinterlegung von 30. für jeden Hund Abends
nach Schluss der Ausstellung aus dieser zu entfernen. Der Aus-
steller erhält einen Ausführschein, dessen Stamm bei der Wieder-
einlieferung abzugeben ist. Der hinterlegte Betrag. verfällt der
Ausstellungskasse, wenn der Hund nicht am nächsten Morgen vor
der Eröffnungsstunde (pünktlich 8 Uhr) wieder an seinem
Platze ist.
Der Ausstellungsvorstand kann zwar bei Handhabung dieses
Paragraphen Nachsicht üben, allemal aber verfällt der hinterlegte
Betrag der Ausstellungskasse, falls der Hund nicht wieder ein-
geliefert wird.
Bei prämlirten Hunden geht der Aussteller in diesem Falle
des von dem Hunde erworbenen Klassenpreises verlustig, welcher
der Ausstellungskasse zufällt; dem Hunde zuerkannte Ehren-,
Spezial-, Club- und Geldpreise werden dem Besitzer nicht ausgefolgt.
8 15. Ausstellungsnummer und Annahmeschein. Sollte eine
Marke mit Ausstellungsnummer in Verlust gerathen, so hat der
Besitzer des betreffenden Hundes sofort um eine Ersatzmarke nach-
zusuchen; ebenso muss bei etwaigem Abhandenkommen des An-
nahmescheines sogleich der Geschäftsstelle Anzeige gemacht werden.
Auf die Wichtigkeit der Annahmescheine als der
einzigen Ausweise über den Besitz der Hunde wird
dringend aufmerksam gemacht.
& 16. Schluss der Ausstellung, Rückgabe der Hunde, Am
Schlusse der Ausstellung hat jeder Aussteller, welcher seinen Hund
persönlich wegführt, den Annahmeschein zurückzugeben, der dann
in den Händen des Comites bleibt und als Belag für den erfolgten
Rückempfang des Hundes gilt. Der betreffende Abholer erhält
hierfür einen Ausführschein, der am Ausgange vorzuzeigen ist.
Sollte ein Annahmeschein abhanden gekommen sein. so muss der