Volltext: Sammelhandschrift, hauptsächlich Briefabschriften – Nürnberg, STN, Cent. VII, 20

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in den Weg legen und ihr eine Direktiorialloge in 
Franken nicht zugestehen würde. Nebenbei bemerkt, 
„fand Br. Hommel die Zehrung in Bayreuth sehr 
pretiös‘“ und hielt sich nicht länger, als unumgäng- 
lich notwendig war, dort auf. 
Gleichzeitig mit diesem Berichte legte Br. Hommel 
der Loge auch den Entwurf eines nach Ansbach zu 
richtenden Antwortschreibens vor, in dem er es als 
selbstverständlich bezeichnet, dass die maurerische 
Vereinigung, der durch ein Allerhöchstes Reskript der 
Königliche Schutz versprochen wurde, einer staatlichen 
Aufforderung, die Verbindung mit der auswärtigen 
grossen Loge aufzugeben, unweigerlich entsprechen 
werde. „Wir werden‘ schreibt er, „der hochw. 
Mutterloge anzeigen, dass unsre fernere Unterwerfung 
unter ihre Aufsicht mit den Grundsätzen unseres 
Souveräns unvereinbarlich seye‘“ und „dass wir unter 
Beibehaltung unsres bisherigen Rituals und unsrer 
Grundsätze isoliert bleiben müssen‘. Jene Beschlüsse 
aber, welche mit dem von der Loge Alexander an das 
General-Land-Kommissariat zu erstattenden Bericht 
„nicht in unmittelbarem Zusammenhange‘‘ stünden, 
(d. h. den Anschluss an die Direktorialloge betreffen) 
und vorläufig noch nicht bereift sein könnten, würden 
sie gegebenen Falls mitzuteilen nicht ermangeln. 
Diese Antwort wurde unter dem 8. April 1807 an 
die Adresse des Freiherrn von Seckendorff nach 
Ansbach abgesandt. 
Der Brief an die Grossloge, in welchem die Lage 
der Fürther Bauhütte dargelegt und der Rat des 
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