Object: Ortspolizeiliche Vorschriften und örtliche Satzungen der Stadt Nürnberg

32 
29. Abfuhr der Fäkalien; 26. Juli 1895 
II. Bei Entleerung einer Grube mittels 
Ausschöpfens. 
Hier erhält der mit Entleerung Beauftragte: 
1) für jeden bei der Entleerung beschäftigten Mann und für 
jede Nacht 2 Mark: 
2) für jede zweispännige Fuhre, durch welche ebenfalls 
1200 Liter Grubeninhalt abzufahren ist. 4 Mark; 
für Beleuchtung, ffnen und Schließen gewöhnlicher Gruben— 
deckel, Streumaterial, Reinigung und Abspülung der be— 
nützten Hof⸗ und Straßenflächen, je nach Entfernung des 
Standortes des Wagens von der Grube 1 bis 3 Mark. 
III. Abfuhr der fosses mobiles. 
Für eine Tonne erhält der mit der Entleerung Beauftragte 
80 Pfenniq. 
Für diese Gebühr hat derselbe auch die Reinigung und Auf— 
stellung der Tonnen unentaeltlich zu besorgen. 
Dem Beauftragten bleibt es unbenommen, hinsichtlich der 
vollsfändigen Unterhaltung der fosses mobiles-Anlagen mit den 
Besitzern derselben ein Privatabkommen zu treffen. 
1v. Allgemeine Bestimmmungen. 
Die mit der Entleerung betrauten Personen sind verpflichtet, 
ihren Kunden über die geleistete Arbeit genaue Rechnung auszu— 
stellen, aus welcher die einzelnen Arbeiten, die Zahl der geleisteten 
Fuhren ꝛc. sowie die hiefür angesetzten Gebühren genau zu ersehen sind 
Über jede Zahlung ist dem Grubenbesitzer Quittung auszustellen. 
Dieses Ortsstatut tritt mit der erstmaligen Bekanntmachung 
im Amätsblatte in Kraft. 
zwisthen 
wsen genügend 
die Fallrob 
suheisenrohren 
tindetens b, b 
ud außen glasie 
idten Veite her 
die Verbin 
—D 
Letten Kitte od 
Ddie Bleidie 
die Verbi 
eiten zu dichten 
vute zu umgel 
der haus 
mole derbindet 
üuheisenrohren 
nhen glaserten 
——— 
üindeteng 
itin der Re 
deben imd un 
Zei Toure 
nd Lelten zu 
mhehen. Bi 
kuentmörte 
vhen und mit
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.