Full text: Ortspolizeiliche Vorschriften und örtliche Satzungen der Stadt Nürnberg

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80. Anlage von Spülaborten; 25. Juli 1895. 
84. 
Als Desinfektions- und Klärmittel sind Kalkhydrat und Ton— 
Erde-Hydrat in Mischung oder andere von der Polizeibehörde 
jeweils zugelassene Mittel zu verwenden. 
8 5. 
Beim Umbaue bestehender Aborteinrichtungen zu Spülaborten 
mit Klärung und Überlauf kann in besonders gelagerten Fällen von 
einzelnen der vorangegangenen Bestimmungen Umgang genommen 
werden. 
B. Beschreibnng der Einrichtnug und des Betriebes der vom Stadkmagiftrate 
zugelusenen Aborte mit Klürung und Aherlanf. 
lJ. Abortantage mit zeitweisem Aufstaue des 
Grubeninhaltes. 
Die Grubenanlage besteht aus zwei Abteilungen, einer Vorgrube 
und einer Klär- und Sammelgrube. 
Die Vorgrube ist ein kleinerer, gewölbter Raum, in welchen 
das Fallrohr der Abortanlage einmündet und woselbst die durch 
das Fallrohr eingeführten Fäkalien mit den Desinfektionsmitteln 
versetzt werden. Letztere sind durch eine mit eisernem Deckel ver— 
schließbare Offnung von außen her einzubringen. 
In der Sohle der Vorgrube befindet sich eine durch einen 
Zapfen dicht verschließbare Ablauföffnung. Sobald der Zapfen ge— 
zogen wird, fließen die Erkremente, sich während des Abflusses mit 
den Desinfektionsmitteln mischend, in die neben befindliche Klär— 
beziehungsweise Sammelgrube. In dieser Grube werden die 
schwimmenden und schwebenden festen Stoffe niedergeschlagen, das 
Papier wird durch einen Rechen von der Ablauföffnung nach dem 
Kanale zurückgehalten und verbleibt ebenfalls in der Grube. 
Diese Ablauföffnung muß durch ein Ventil verschließbar ge⸗ 
macht werden, welches als Stöpsel zu konstruieren ist und das 
Aufstauen der mit den Desinfektionsmitteln gemischten Fäkalstoffe 
behufs Klärung derselben, sowie das Ablaffen der aeklärten Wasser 
nach dem Kanale zuläßt. 
Die Stauhöhe darf nicht mehr als 30 cm betragen. Das 
Ablaßventil soll außerdem hohl sein, damit gegebenen es ein 
Uberlaufen der Flüssigkeit aus der Klärgrube nach dem Kanale 
möglich ist und ein Überfüllen der Grube nicht stattfinden kann. 
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